Für die Nutzung der gemeindeeigenen Objekte sowie für das Festzelt der Landgemeinde Drei Gleichen hat der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in seiner Sitzung am 29.05.2024 mit Beschluss Nr. LG1-GR-2024/58-053 die folgende Nutzungs- und Entgeltordnung der Landgemeinde Gemeinde Drei Gleichen, samt Entgeltverzeichnis, beschlossen.
§ 1
Allgemeines
(1) Gemeindeeigene Objekte (einschließlich Festzelt) sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Drei Gleichen und werden von dieser vergeben, wenn dadurch nicht die Belange der Gemeinde oder andere öffentliche Belange beeinträchtigt werden.
(2) Die Nutzung bedarf der Zustimmung der Gemeinde. Ein Anspruch auf Überlassung besteht nicht.
(3) Die Gemeinde ist berechtigt, eine erteilte Zustimmung in begründeten Fällen zurückzunehmen, ohne dass hieraus Ersatzansprüche hergeleitet werden können.
§ 2
Geltungsbereich
(1) Für die Nutzung folgender Objekte gelten die nachfolgenden Bestimmungen über die Nutzung und die in dieser Ordnung festgelegten privatrechtlichen Entgelte:
| 1. | Mehrzweckräume |
| 1.1. | OT Cobstädt |
| Gemeindezentrum, An der Schenkstraße |
| 1.2. | OT Großrettbach |
| Gemeindesaal/Bar-Raum, Neudietendorfer Str. 27 |
| 1.3. | OT Großrettbach |
| Alte Schule, Neudietendorfer Str. 13 |
| 1.4. | OT Günthersleben |
| Seniorentreff Eisfeld |
| 1.5. | OT Mühlberg |
| Rathaus/ Bauernstube, Markt 15 |
| 1.6. | OT Seebergen |
| Gemeindeschenke, Versammlungsraum, Hauptstr. 165 |
| 1.7. | OT Seebergen |
| Gemeindeschenke, Gaststätte, Hauptstr. 165 |
| 1.8. | OT Seebergen |
| Gemeindeschenke, Biergarten, Hauptstr. 165 |
| 1.9. | OT Wandersleben |
| Gemeindezentrum, An der Apfelstädt 31, |
| 1.10. | OT Wandersleben |
| Gemeindezentrum, An der Apfelstädt 31, nur kleiner Raum |
| 1.11. | OT Wandersleben |
| Mehrzweckraum, Menantesstraße 1 |
| 1.12. | OT Wechmar |
| „Goldener Löwe", Marktplatz 2, Gaststättenraum |
| 1.13. | OT Wechmar |
| „Goldener Löwe'", Marktplatz 2, Mehrzweckraum |
| 1.14. | OT Wechmar |
| Schützenhaus, Dorfplatz 2, kleiner Raum |
| 1.15. | OT Wechmar |
| Schützenhaus, Dorfplatz 2, großer Raum |
| 2. | Große Räumlichkeiten/Säle |
| 2.1. | OT Großrettbach |
| Gemeindesaal, Neudietendorfer Str. 27 |
| 2.2 | OT Günthersleben |
| Bürgerhaus/Bürgersaal, Friedrich-Seitz-Weg 1 |
| 2.3. | OT Mühlberg |
| Rathaus/ Saal, Markt 15 |
| 2.4. | OT Mühlberg |
| Kulturscheune, Thomas-Müntzer-Str. 4 |
| 2.5. | OT Seebergen |
| Gemeindeschenke Saal, Hauptstr. 165 |
| 2.6. | OT Wandersleben |
| Bürgerhaus-Saal, Karl-Marx-Platz 19 |
| 2.7. | OT Wechmar |
| Gemeindesaal, Dorfplatz 1 |
| 3. | Turnhallen |
| 3.1. | OT Grabsleben |
| Turnhalle / Gemeindezentrum, Vor dem Tor 57 |
| 3.1.a. | OT Grabsleben |
| Gemeindezentrum, Innenhof, Vor dem Tor 57 |
| 3.2. | OT Mühlberg |
| Turnhalle, Thomas-Müntzer-Str. 4 (Vorwerk) |
| 3.3. | OT Seebergen |
| Turnhalle, Geschwister-Scholl-Weg 18a |
| 4. | Festzelt |
(2) Die Nutzung weiterer gemeindeeigener Objekte bleibt hiervon unberührt und ist nicht Gegenstand dieser Nutzungs- und Entgeltordnung. Die Regelung erfolgt per Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen Nutzer.
§ 3
Nutzer
(1) Die Gemeinde Drei Gleichen stellt die gemeindeeigenen Objekte vorrangig den im Gemeindegebiet ansässigen
| - | Vereinen, Organisationen und Verbänden sowie Institutionen zur Durchführung von Veranstaltungen des Vereinslebens; |
| - | anerkannten Selbsthilfegruppen, politischen Parteien und Wählergruppen, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, für Veranstaltungen im Rahmen ihrer Aufgaben und Ziele; |
| - | die Nutzung der großen Räumlichkeiten / Säle durch Parteien, Wählergruppen und andere politische Vereinigungen ist ausgeschlossen |
| - | Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben; Gewerbetreibenden |
| - | Privatpersonen für Familienfeiern sowie Kulturveranstaltungen nach Maßgabe der in der Anlage aufgeführten Entgelte zur Verfügung. |
(2) Auswärtige Personen, Vereinigungen und Gewerbetreibende können nach Maßgabe der freien Kapazität zugelassen werden (Fremdvermietung).
(3) Das Festzelt dient vorrangig der Förderung des kulturellen Lebens in der Landgemeinde Drei Gleichen und wird für kulturelle Veranstaltungen gemäß der Entgeltordnung vergeben.
(4) Die Gemeinde Drei Gleichen stellt den ortsansässigen Vereinen das gemeindeeigene Festzelt mit den Maßen 20 m x 10 m zu den in der Anlage 1 festgesetzten Entgelten zur Verfügung.
(5) Die Nutzung des Festzeltes kann ebenso von der Gemeinde Amt Wachsenburg beantragt werden, da diese denselben Typ Zelt besitzt. Hierfür gibt es eine gesonderte Vereinbarung mit der Gemeinde Amt Wachsenburg, in der die gegenseitige Vergabe geregelt ist.
§ 4
Art und Umfang der Nutzung
(1) Der Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen oder die von ihm Beauftragten, erlauben die Nutzung der Einrichtung auf Antrag und legen per Vertrag die Nutzungsdauer und den Nutzungszweck sowie das Nutzungsentgelt gemäß Anlage fest. Die zur Durchführung von Veranstaltungen notwendigen Genehmigungen sind rechtzeitig vom Nutzer zu beschaffen.
(2) Für die in § 2 Abs. 1 aufgeführten Turnhallen wird die Nutzung mittels Turnhallenbelegungsplan geregelt. Die Gemeinde arbeitet jeweils einen Belegungsplan für das Sommerhalbjahr (01.04. - 30.09.) und für das Winterhalbjahr (01.10. - 31.03.) aus.
Änderungen, bzw. Belegungswünsche für das nächste Halbjahr sind rechtzeitig vor Erstellung des neuen Planes, unter Angabe der Raumwünsche, schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu richten.
Die Nutzung der Turnhallen zur Durchführung von Veranstaltungen und sonstigen Zwecken kann zugelassen werden und bedarf der Zustimmung des Bürgermeisters.
(3) Die Nutzung der Objekte kann nur gewährt werden, wenn diese rechtzeitig beantragt wurde. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
(4) Die Vergabe der Objekte wird durch die Gemeinde oder den durch sie Beauftragten in einem Belegungsplan festgehalten.
(5) Abweichungen bzw. Rücktritt von einer fest eingeplanten Nutzung sind der Gemeinde bzw. dem von ihr Beauftragten spätestens 7 Tage vor diesem Termin entsprechend zu melden, damit eine anderweitige Vergabe möglich ist. Bei Unterlassung ist eine Abstandsgebühr i.H.v. 50 % des entsprechenden Entgeltes zu zahlen. In Härtefällen kann ein Antrag auf Erlass an den Bürgermeister gestellt werden.
(6) Nach Erteilung der Nutzungserlaubnis erfolgt die aktenkundige Schlüsselübergabe in Verbindung mit der Übergabe sonstiger Gebrauchsgegenstände durch den vom Bürgermeister Beauftragten, sowie die Einweisung für die zu bedienenden Geräte und Anlagen.
(7) Aus wichtigen Gründen, z.B. bei dringendem Eigenbedarf, kann die Erlaubnis zurückgenommen oder eingeschränkt werden; hierüber entscheidet im Einzelfall der Bürgermeister der Gemeinde Drei Gleichen. Dies gilt ebenso bei nicht ordnungsgemäßer Nutzung der Einrichtung bzw. der Einrichtungsgegenstände.
(8) Nutzer, die wiederholt die Objekte unsachgemäß benutzen und gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, werden von der Nutzung ausgeschlossen.
(9) Die Gemeinde hat das Recht, die Objekte aus Gründen der Pflege und Unterhaltung vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen.
(10) Maßnahmen, die nach den Absätzen 7 - 9 erforderlich sind, lösen keine Entschädigungsverpflichtung aus. Die Gemeinde haftet auch nicht für einen eventuellen Einnahmeausfall.
§ 5
Pflichten der Nutzer
(1) Für jede Veranstaltung ist eine Person zu benennen, die für das Objekt/Festzelt verantwortlich ist.
(2) Die Nutzer haben die Objekte sowie das Festzelt pfleglich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Boden, Wände, Fenster, Türen, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen, soweit vorhanden. Das Anbringen von Aufklebern (z.B. Werbung) an den Wänden ist nicht gestattet. Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb so gering wie möglich gehalten werden können.
(3) Zuständig für die Vergabe des Festzeltes ist das Sekretariat der Gemeinde Drei Gleichen. Die Herausgabe des Festzeltes sowie dessen Rücknahme erfolgen über den zuständigen Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Drei Gleichen.
(4) Für den Auf- und Abbau des Festzeltes sind vom Nutzer mindestens 6 weitere Personen vorzuhalten. Die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus erfolgt durch den/die zuständigen Mitarbeiter des Bauhofes.
(5) Gemäß Prüfbuch Nr. 50366/10-ZF-0004 des Fachdienstes Bauwesen Wetteraukreis, Fachstelle 4.5.4 in Büdingen ist durch den Nutzer bei der zuständigen Unteren Bauaufsicht des Landratsamtes Gotha, eine Gebrauchsabnahme vornehmen zu lassen.
(6) Bei Veranstaltungen sind zwingend notwendig zwei Feuerlöscher (je 6kg) im Festzelt sichtbar aufzustellen. Diese müssen durch den Nutzer bereitgestellt werden.
Es besteht zudem die Möglichkeit der Ausleihe. Gegen eine Kaution in Höhe von 200,00 € (100,00 € pro Feuerlöscher) können diese bei der Gemeinde Drei Gleichen ausgeliehen werden.
(7) Rettungswege sind freizuhalten und mit entsprechenden Hinweisschildern zu kennzeichnen.
(8) Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass nach der Veranstaltung elektrische Geräte, Licht und im Bedarfsfall die Heizung abgestellt werden. Er ist auch dafür verantwortlich, dass nach der Veranstaltung die Zugangstüren abgeschlossen werden. Soweit Schlüssel übergeben werden, haftet er dafür, dass diese nicht missbräuchlich benutzt werden.
(9) Die Gemeinde überlässt dem Nutzer die Einrichtungsgegenstände und sonstiges Inventar der Einrichtung im derzeitigen Ist-Zustand bei Übergabe. Der Nutzer ist verpflichtet, die Geräte und Einrichtungsgegenstände auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den beabsichtigten Zweck zu prüfen; er muss sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder Anlagen nicht genutzt werden.
(10) Das Rauchen in gemeindeeigenen Objekten sowie im Festzelt ist verboten. Die im Freien aufgestellten/aufzustellenden Ascher sind zu nutzen.
(11) Nach Veranstaltungsende ist eine ordnungsgemäße Reinigung der Objekte und Einrichtungsgegenstände durch den Nutzer durchzuführen.
Die Reinigung, die Rückgabe der Schlüssel und die Bestandsaufnahme der Gegenstände usw. haben bis 10:00 Uhr am Tage nach der Nutzung zu erfolgen.
Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung.
Erfolgt keine ordnungsgemäße Reinigung der Objekte durch den Nutzer, wird diese durch die Gemeinde veranlasst. Die dabei entstehenden Kosten werden dem Nutzer mittels Rechnung, nach Maßgabe der Entgeltordnung auferlegt.
(12) Beschädigungen und Verluste von Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen aufgrund der Benutzung sind sofort der Gemeinde oder dem Beauftragten anzuzeigen und zu ersetzen.
(13) Lärm und jeder Unfug sind zu unterlassen. Der Nutzer ist für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung verantwortlich. Die gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
§ 6
Hausrecht
Die Gemeinde Drei Gleichen, vertreten durch den Bürgermeister oder dessen Beauftragten, führen die Aufsicht und sorgen für die ordnungsgemäße Nutzung der Einrichtungen. Sie üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Bürgermeisters, seines gesetzlichen Vertreters oder der von ihm beauftragten Person ist Folge zu leisten.
§ 7
Haftung
(1) Die Nutzer stellen den Eigentümer von etwaigen eigenen Haftungsansprüchen oder von Haftungsansprüchen Dritter frei. Die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand der Gebäude bzw. Räumlichkeit, gern. § 826 BGB, bleibt davon unberührt.
(2) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde an den überlassenen Objekten, den Zugangswegen, baulichen Anlagen, Freiflächen, Ausrüstungen und Gebrauchsgegenständen durch die Benutzung entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die von Personen verursacht werden, die die Veranstaltung berechtigt oder unberechtigt besucht haben.
(3) Für sämtliche vom Nutzer eingebrachten Gegenstände übernimmt die Gemeinde Drei Gleichen keine Haftung. Diese lagern ausschließlich auf eigene Gefahr. Die mitgebrachten Gegenstände sind unverzüglich nach Beendigung der Nutzung zu entfernen. Ebenfalls übernimmt die Gemeinde für abhandengekommene oder liegengebliebene Gegenstände sowie für Diebstahl keinerlei Haftung.
(4) Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Unfälle.
(5) Entstandene Schäden werden auf Kosten des Nutzers durch die Gemeinde beseitigt.
§ 8
Voraussetzung der Nutzung
(1) Mit der Nutzung der im § 2 benannten Räumlichkeiten samt ihren Einrichtungsgegenständen unterwirft sich der Nutzer dieser Nutzungs- und Entgeltordnung für gemeindeeigene Objekte sowie für das Festzelt der Gemeinde Drei Gleichen und erkennt diese an.
(2) Für die Nutzung sind die vom Gemeinderat festgesetzten Entgelte zu entrichten. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den festgesetzten Entgelten im Entgeltverzeichnis, welches als Anlage 1 Bestandteil dieser Nutzungs- und Entgeltordnung ist. Das Entgelt muss eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde Drei Gleichen eingezahlt sein.
(3) Der Bürgermeister kann im Einzelfall ein geändertes Entgelt erlassen.
§ 9
Inkrafttreten
(1) Die Nutzungs- und Entgeltordnung für gemeindeeigene Objekte einschließlich des Festzeltes der Gemeinde Drei Gleichen tritt zum 01.06.2024 in Kraft.
(2) Die bisherige Nutzungs- und Entgeltordnung mit Ausfertigungsdatum 04.08.2021, einschließlich aller Änderungen, tritt damit außer Kraft.
Gemeinde Drei Gleichen, 30.05.2024
J. Leffler
Bürgermeister — Siegel
| 1. Mehrzweckräume | |||||
| 1.1. OT Cobstädt, Gemeindezentrum, An der Schenkstraße | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 40 Pers. | 29,00 € | 14,00 € | 72,00 € | 10,00 € | frei |
| Nutzung für Mitglieder der FW-Einsatzabteilung und Mitglieder des FW-Vereins 1 x jährlich umsonst | |||||
—
| 1.2. OT Großrettbach, Gemeindesaal/Bar-Raum, Neudietendorfer Str. 27 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 20 Pers. | 16,00 € | 7,00 € | 40,00 € | 10,00 € | --------- |
—
| 1.3. OT Großrettbach, Alte Schule, Neudietendorfer Str. 13 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 35 Pers. | 25,00 € | 12,25 € | 63,00 € | 10,00 € | frei |
| Nutzung für Mitglieder der FW-Einsatzabteilung und Mitglieder des FW-Vereins 1 x jährlich umsonst | |||||
—
| 1.4. OT Günthersleben, Seniorentreff Eisfeld | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 40 Pers. | 29,00 € | über Senioren- beauftragte | 72,00 € | 10,00 € | --------- |
—
| 1.5. OT Mühlberg, Rathaus/Bauernstube, Markt 15 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 40 Pers. | 29,00 € | 14,00 € | 72,00 € | 10,00 € | frei |
—
| 1.6. OT Seebergen, Gemeindeschenke, Versammlungsraum, Hauptstr. 165 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 30 Pers. | 23,00 € | 10,50 € | 57,00 € | 10,00 € | frei |
—
| 1.7. OT Seebergen, Gemeindeschenke, Gaststätte, Hauptstr. 165 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 25 Pers. | 19,00 € | 8,75 € | 47,50 € | 10,00 € | frei |
—
| 1.8. OT Seebergen, Gemeindeschenke, Biergarten, Hauptstr. 165 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 50,00 € | --------- | 75,00 € | --------- | --------- |
—
| 1.9. OT Wandersleben, Gemeindezentrum! großer + kleiner Raum, An der Apfelstädt 31 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 80 Pers. | 45,00 € | 28,00 € | 112,00 € | 10,00 € | frei |
—
| 1.10. OT Wandersleben, Gemeindezentrum/kleiner Raum, An der Apfelstädt 31 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 15 Pers. | 12,00 € | 5,25 € | 30,00 € | 10,00 € | frei |
—
| 1.11. OT Wandersleben, Mehrzweckraum/Menantesstraße 1 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 50 Pers. | ------- | ------- | 85,00 € | -------- | --------- |
—
| 1.12. OT Wechmar, „Goldener Löwe", Gaststättenraum, Marktplatz 2 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 40 Pers. | 29,00 € | 14,00 € | 72,00 € | 10,00 € | --------- |
—
| 1.13. OT Wechmar, „Goldener Löwe", Mehrzweckraum, Marktplatz 2 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 40 Pers. | 29,00 € | 14,00 € | 72,00 € | 10,00 € | --------- |
—
| 1.14. OT Wechmar, Schützenhaus, kleiner Raum, Dorfplatz 1 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 30 Pers. | 23,00 € | --------- | 57,00 € | 10,00 € | --------- |
—
| 1.15. OT Wechmar, Schützenhaus, großer Raum, Dorfplatz 1 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 50 Pers. | 34,00 € | --------- | 85,00 € | 10,00 € | --------- |
—
Für die Räumlichkeiten im Schützenhaus im OT Wechmar kann das Geschirr über die Schützengesellschaft Wechmar 1814 e.V. ausgeliehen werden.
Die Nutzung von Tischdecken ist möglich. Die Kosten hierfür werden gesondert in Rechnung gestellt.
Freie Nutzung der Räume für Veranstaltungen von Vereinen, Institutionen, Parteien, etc. im Gemeindegebiet, außer Mehrzweckraum in der Menantesstraße 1 im OT Wdl.
Einmal im Jahr freie Nutzung für Feierlichkeiten von Vereinen im Gemeindegebiet ohne Erhebung von Eintrittspreisen.
| 2. Größere Räumlichkeiten/Säle | |||||
| 2.1. OT Großrettbach, Gemeindesaal/Neudietendorfer Straße 27 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 150 Pers. | 72,00 € | 52,50 € | 180,00 € für öffentliche Veranstaltungen der Vereine, geschlossene Veranstaltungen (Familienfeiern) 360,00 € Fremdvermietung | 20,00 € | frei |
—
| 2.2. OT Günthersleben, Bürgersaal, Friedrich-Seitz-Weg 1 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 300 Pers. | 144,00 € | 35,00 € für 100 Personen | 360,00 € für öffentliche Veranstaltungen der Vereine, geschlossene Veranstaltungen (Familienfeiern) 720,00 € Fremdvermietung | 20,00 € | frei |
| Nutzung Musikanlage 40,00 €, Nutzung Beamer 10,00 € nur für Vereine, (nicht für private Feiern) Nutzung Spielplatz/Grillplatz/Toiletten 20,00 €, nur Toilettennutzung ohne Hausnutzung: 75,00 € | |||||
—
| 2.3. OT Mühlberg, Rathaus/Saal, Markt 15 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 120 Pers. | 58,00 € | 42,00 € | 144,00 € für öffentliche Veranstaltungen der Vereine, geschlossene Veranstaltungen (Familienfeiern) 288,00 € Fremdvermietung | 20,00 € | frei |
—
| 2.4. OT Mühlberg, Kulturscheune, Thomas-Müntzer-Straße 4 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 100 Pers. | 72,00 € | 35,00 € | 180,00 € | ----- | ----- |
| Vergabe erfolgt nur im Ganzen eine Trennung der drei Ebenen ist nicht möglich. | |||||
| Eintritt für Ausstellungen: |
| 2,00 €/Besucher, | |
| ermäßigt: | 1,50 € (Schüler, Studenten, Personen m. Behinderung, Personen im Besitz einer Sozialkarte oder Ehrenamtskarte) | |
| Gruppen ab 10 Personen: | 1,50 €/Besucher | |
| freier Eintritt: | Kinder bis 14 Jahre | |
| Bei Eröffnung einer Ausstellung (Vernissage) haben Besucher freien Eintritt, Veranstalter (Aussteller) zahlt 1,00 € für jeden Besucher. | |||
| Nutzung für eine Ausstellung durch Veranstalter: | 50,00 €/Woche (für alle Etagen) | ||
| Nutzung für eine Ausstellung durch Veranstalter: | 30,00 €/Woche (für 1 Etage) | ||
| Nutzung für Veranstaltungen (Buchlesg., Kabarett, etc.): | 50,00 €/Tag. | ||
—
| 2.5. OT Seebergen, Gemeindeschenke/Saal, Hauptstr. 165 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 120 Pers. | 58,00 € | 42,00 € | 144,00 € für öffentliche Veranstaltungen der Vereine, geschlossene Veranstaltungen (Familienfeiern) 288,00 € Fremdvermietung | 20,00 € | frei |
—
| 2.6. OT Wandersleben, Bürgerhaus/Saal, Karl-Marx-Platz 19 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 240 Pers. | 115,00 € | 70,00 € für 200 Personen | 288,00 € öffentl. Veranstaltungen der Vereine, geschlossene Veranstaltungen (Familienfeiern) 576,00 € Fremdvermietung | 20,00 € | frei |
—
| 2.7. OT Wechmar, Gemeindesaal, Dorfplatz 1 | |||||
| Kapazität | Betriebskosten- pauschale | Geschirr- pauschale | Nutzung/Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| 150 Pers. | 72,00 € | 52,50 € | 180,00 € öffentl. Veranstaltungen der Vereine, geschlossene Veranstaltungen (Familienfeiern) 360,00 € Fremdvermietung | 20,00 € | frei |
Die Nutzung der Räumlichkeiten durch örtliche Vereine für eigene Versammlungen ist einmal im Jahr kostenfrei, für jede weiter Verantaltung wird Betriebskostenpauschale erhoben.
Sobald Eintrittsgeld erhoben wird, kommt Entgelthöhe je Tag zum Ansatz.
Freie Nutzung der Räumlichkeiten für Schulen und Kindergärten.
Für die Nutzung durch Vereine für Proben zahlen diese eine jährliche Pauschale von 50,00 €.
Die Nutzung von Tischdecken ist möglich. Die Kosten hierfür werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Nutzung der vorhandenen Schankanlage ist möglich. Die Kosten hierfür werden gesondert in Rechnung gestellt.
Für die Nutzung durch Faschingsvereine werden für die Hauptveranstaltungen die vollen Nutzungsgebühren erhoben, für Seniorenfaschings- und Rosenmontagsveranstaltungen werden die Betriebskosten erhoben. Kinder- und Jugendveranstaltungen sind kostenfrei.
| 3. Turnhallen | |
| 3.1. OT Grabsleben Gemeindezentrum, Vor dem Tor 57 | |
| Nutzung für Veranstaltungen
| Nutzung je Probeeinheit (max. 2,0 Std.) |
| Betriebskostenpauschale — 50,00 €/Tag geschlossene Veranstaltungen (Familienfeiern) — 100,00 €/Tag | 3,00 € Für Kurse mit Teilnahmegebühr 10,00 € |
| Blutspende Halle 30,00 €, Versammlungsraum 10,00 € | |
—
| 3.1.a. OT Grabsleben, Innenhof im Gemeindezentrum, Vor dem Tor 57 | |||||
| Kapazität | Nutzung durch Vereine | Geschirr- pauschale | Nutzung/ Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blutspende |
| ----- | 50,00 € | ----- | 75,00 € | ----- | ----- |
—
| 3.2. OT Mühlberg, Thomas-Müntzer-Straße 4 (Vorwerk) | |
| Betriebskostenpauschale bei Nutzung für Veranstaltungen sowie Fremdnutzung | Nutzung je Probeeinheit (max. 2,0 Std.) |
| 50,00 €/Tag | 3,00 € Für Kurse mit Teilnahmegebühr 10,00 €
|
—
| 3.3. OT Seebergen, Geschwister-Scholl-Weg 18 a | |
| Betriebskostenpauschale bei Nutzung für Veranstaltungen sowie Fremdnutzung | Nutzung je Probeeinheit (max. 2,0 Std.) |
| 50,00 €/Tag | 3,00 € Für Kurse mit Teilnahmegebühr 10,00 € |
—
Die freie Nutzung der Turnhallen erfolgt für:
| - | Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre |
| - | Kinder- und Jugendfaschingsballett |
| - | Jugendclub |
| - | Kindertagesstätten |
| - | Schulen. |
—
| 4. Festzelt |
| Nutzung je Veranstaltungswochenende, ohne Eintritt: — 100,00 € |
| Nutzung je Veranstaltungswochenende, mit Eintritt: — 200,00 € |