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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 7/2025
Gemeinde Drei Gleichen
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Amtlicher Teil

Satzung

zur 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der derzeit gültigen Fassung, der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), in der derzeit gültigen Fassung und des § 48 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) vom 07. Januar 1992 (GVBl. S. 23), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in seiner Sitzung am 24.04.2025 folgende

Artikel 1

Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen.

Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen wird wie folgt geändert:

§ 1

Grundsatz

Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Bei Gefahr im Verzug ist die Feuerwehr über den Notruf oder direkt anzufordern. Andere Hilfe- und Dienstleistungen sind bei der Gemeindeverwaltung, dem Gemeindebrandmeister oder den Wehrführern zu beantragen.

§ 3 Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren

Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Die Anzahl des einzusetzenden Personals sowie die Auswahl der Fahrzeuge und Geräte liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gemeindesbrandmeisters bzw. Einsatzleiters.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Drei Gleichen tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Drei Gleichen, 03.06.2025

gez. J. Leffler  — Siegel

Bürgermeister