Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 mit Beschluss-Nr. LG2-GR-2026/19-047 die Satzung zur 3. Änderung der Ehrenordnung der Gemeinde Drei Gleichen wie folgt beschlossen:
Artikel 1
Aufgrund § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung- ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 41) in der derzeit gültigen Fassung wird die Ehrenordnung der Gemeinde Drei Gleichen mit Ausfertigungsdatum vom 25.07.2018, bekannt gemacht am 04.08.2018 im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, Drei-Gleichen-Bote Nr. 08/2018 wie folgt geändert:
Der § 17 Absatz 2 wird wie folgt geändert und um den Absatz 4 erweitert:
§ 17
Auszeichnungen und Zuschüsse
(2) Zuschüsse zu den Jahreshauptversammlungen
Zur Durchführung der jährlichen Jahreshauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren in den
Ortsteilen der Gemeinde wird ein Zuschuss durch die Gemeinde gewährt. Dieser beträgt:
| a) | für die FW Cobstädt und FW Großrettbach | 125,00 Euro |
| b) | für die FW Grabsleben, FW Günthersleben, FW Mühlberg, FW Seebergen, FW Wandersleben, und FW Wechmar | 175,00 Euro |
(4) Sofern eine Regelung zu Auszeichnungen und Zuschüssen zu Dienstjubiläen für die langjährige Zugehörigkeit von Mitgliedern der aktiven Einsatzgruppen der Freiwilligen Feuerwehren vom Land Thüringen getroffen wird, finden die Bestimmungen des Absatzes (1) Dienstjubiläen keine Berücksichtigung.
Artikel 2
Inkrafttreten
Der Artikel 1 tritt einen Tag nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Drei Gleichen, 27.04.2026
gez. J. Leffler
Bürgermeister Siegel