Die Beschlüsse der 20. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 11.06.2026 und die Beschlüsse der 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 25.06.2026 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG2-HA-2026/20-014
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 13.05.2026
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 11.06.2026:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 13.05.2026 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2026/20-015
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 13.05.2026
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 11.06.2026:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 13.05.2026 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2026/20-016
Vergabe von Bauleistungen zur Erneuerung eines Teilbereiches des Gehweges in der Wanderslebener Straße im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 11.06.2026:
| 1. | Der Vergabe von Bauleistungen zur Erneuerung eines Teilbereiches des Gehweges in der Wanderslebener Straße im OT Mühlberg an die Firma Frühbote & Brand aus 99869 Tröchtelborn wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 1.630000.510000 - Straßenunterhaltung. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-080
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 28.05.2026
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 28.05.2026 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-081
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben auf der Haushaltsstelle 2.060000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 15.000,00 € auf der Haushaltsstelle 2.060000.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens/Allgemeine Verwaltung für die Anschaffung eines Geoinformationssystems werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.690000.950000 - Brückenkataster. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-082
Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung (gem. § 82 ThürKO) der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Drei Gleichen durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und dem dazu erstellten Prüfbericht vom 20.05.2026 wird vom Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in der heutigen Sitzung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Drei Gleichen festgestellt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-083
Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 20.05.2026 für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Drei Gleichen wird dem Bürgermeister und der Verwaltung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.
Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass der Bürgermeister und die Verwaltung ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-084
Entlastung der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 20.05.2026 für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Drei Gleichen wird den Beigeordneten, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.
Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass die Beigeordneten ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-085
Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung (gem. § 82 ThürKO) der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Drei Gleichen durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und dem dazu erstellten Prüfbericht vom 20.05.2026 wird vom Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in der heutigen Sitzung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Drei Gleichen festgestellt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-086
Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 20.05.2026 für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Drei Gleichen wird dem Bürgermeister und der Verwaltung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.
Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass der Bürgermeister und die Verwaltung ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-087
Entlastung der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 20.05.2026 für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Drei Gleichen wird den Beigeordneten, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.
Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass die Beigeordneten ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-088
Feststellung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung (gem. § 82 ThürKO) der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Drei Gleichen durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und dem dazu erstellten Prüfbericht vom 20.05.2026 wird vom Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in der heutigen Sitzung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Drei Gleichen festgestellt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-089
Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 20.05.2026 für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Drei Gleichen wird dem Bürgermeister und der Verwaltung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.
Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass der Bürgermeister und die Verwaltung ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-090
Entlastung der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 20.05.2026 für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Drei Gleichen wird den Beigeordneten, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.
Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass die Beigeordneten ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-091
Grundsatzbeschluss zur Verwendung der Mittel des kommunalen Investitionsprogrammes 2026-2029
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
Mit dem Kredit i. H. v. 2.086.578,00 € aus dem Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 bis 2029 (ThürKIpG) soll der 1. Bauabschnitt für die Erschließung des „Wohnparks Seebergblick“ im OT Wechmar entlang der Burgenlandallee umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt vorzubereiten, abzustimmen und umzusetzen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-092
Zustimmung zur Verwendung einer schlüsselbasierten Zuwendung für die kommunalen Aufgabenträger im Brandschutz und in der Allg emeinen Hilfe im Jahr 2026
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
Der Verwendung der schlüsselbasierten Zuwendung für die kommunalen Aufgabenträger im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe im Jahr 2026 zur Anschaffung von fünf Stromerzeugern zum autarken und normgerechten Betrieb der Feuerwehrgerätehäuser in Grabsleben, Günthersleben, Mühlberg, Seebergen und Wandersleben wird zugestimmt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-093
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wo hngebiet (WA) „Burgblick Drei Gleichen“ im OT Großrettbach
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
| 1. | Der Entwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „Burgblick Drei Gleichen“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
| 3. | Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt. |
| 4. | Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-094
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2026 0174)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung, zum Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung sowie zum Antrag auf Zulassung einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung OT Mühlberg für folgendes Vorhaben zu erteilen: Aufstockung Nebengebäude
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-095
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Günthersleben (AZ: 2026 0181)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 25.06.2026, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:
Umnutzung der vorhandenen Nebengebäude zu Sanitär- und Wirtschaftsräumen und Büro mit Hausmeisterwohnung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-096
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Grabsleben (AZ: 2026 0208)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Umbau Dachgeschoss
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-097
Erteilen einer gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BAuGB im OT Grabsleben (AZ: 2026 0176)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
die gemeindliche Zustimmung nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen: Bau eines Einfamilienhauses / Bungalow + Doppelcarport mit Anbau
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-098
Erteilen einer gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB im OT Wechmar (AZ: 2026 0195)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 25.06.2026, die gemeindliche Zustimmung gemäß § 36a BauGB zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Errichtung eines Einfamilienhauses im Bungalowstil
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-099
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 28.05.2026
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 28.05.2026 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-100
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-101
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-102
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-103
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-104
Neuvergabe Landpacht in den Gemarkungen Cobstädt, Grabsleben und Großrettbach
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
| 1. | Der Vergabe, der in der Ausschreibung aufgelisteten Flurstücke, zur landwirtschaftlichen Nutzung durch den Landwirtschaftsbetrieb Karsten Ullrich aus Drei Gleichen, OT Mühlberg ab dem 01.10.2026 für 12 Jahre wird zugestimmt. |
| 2. | Der Bürgermeister wird ermächtigt den neuen Landpachtvertrag zu unterschreiben. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-105
Vergabe von Bauleistungen für die Instandsetzung des Mühlgrabens der Öl- und Graupenmühle im OT Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
| 1. | Der Vergabe der Bauleistungen für das Bauvorhaben Instandsetzung des Mühlgrabens an der Öl- und Graupenmühle im OT Mühlberg an die Firma Preuße und Rätsch GmbH, in 99425 Weimar, wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der Haushaltstelle 2.615000.950008 (Städtebauförderung - Ufermauer Öl- und Graupenmühle). |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-106
Vergabe von Bauleistungen: Lieferung und Montage einer Klimaanlage für das 1.OG der Kita Günthersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
| 1. | Der Vergabe der Bauleistung: Lieferung und Montage einer Klimaanlage im 1. Obergeschoss der Kita Güntersleben an die NORMI HLS-Technik aus 99869 Drei Gleichen, OT Günthersleben wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.464010.950000 - Baumaßnahme Klima Kita Günthersleben. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-107
Vergabe Rahmenvertrag für Baumpflege für die Zeit vom 29.06.2026 bis 31.12.2028
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
| 1. | Der Vergabe des Rahmenvertrages für Baumpflege für die Zeit vom 29.06.2026 bis 31.12.2028 an die Firma Uwe Brand Baum- und Landschaftspflege aus 99869 Drei Gleichen, OT Günthersleben wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 1.580000.510000 - Unterhaltung Park- und Gartenanlagen. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-108
Vergabe zur Lieferung von Stromerzeugern für die Feuerwehrgerätehäuser in Grabsleben, Günthersleben, Mühlberg, Seebergen und Wandersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
| 1. | Der Vergabe zur Lieferung von fünf Stromerzeugern für die Feuerwehrgerätehäuser in Grabsleben, Günthersleben, Mühlberg, Seebergen und Wandersleben an die Firma Brandschutztechnik Müller aus 99869 Drei Gleichen, OT Günthersleben wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.935000 - Vermögenserwerb. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2026/21-109
Vergabe der Dienstleistung zur Bereitstellung eines Geoinformationssystems (GIS)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026:
| 1. | Der Vergabe der Dienstleistung zur Bereitstellung eines Geoinformationssystems (GIS) an die Firma Gingko.Systeme GmbH aus 99425 Weimar wird zugestimmt.. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.060000.935000 -Vermögenserwerb Allgemeine Verwaltung. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Gemeinde Drei Gleichen, 06.07.2026
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.06.2026 sowie des Gemeinderates vom 25.06.2026 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 07/2026 am 18.07.2026. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister