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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 8/2023
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachung

Übersichtsplan zur Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Biogas-Anlage / Biorecycling Spezialerdenproduktion und -vertriebs GmbH Mühlberg“ gemäß Aufstellungsbeschluss

Die Beschlüsse der 46. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 13.07.2023 und die Beschlüsse der 50. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 27.07.2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-HA-2023/46-015

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 15.06.2023

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.07.2023:

Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 15.06.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-HA-2023/46-016

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 15.06.2023

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 13.07.2023:

Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 15.06.2023 wird genehmigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-112

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 28.06.2023

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 28.07.2023:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 28.06.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-113

Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.07.2023:

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung (gem. § 82 ThürKO) der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Drei Gleichen durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und dem dazu erstellten Prüfbericht vom 27.06.2023 wird vom Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen in der heutigen Sitzung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Drei Gleichen festgestellt

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-114

Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.07.2023:

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 27.06.2023 für das Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Drei Gleichen wird dem Bürgermeister und der Verwaltung, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.

Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass der Bürgermeister und die Verwaltung ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-115

Entlastung der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.07.2023:

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung, gem. § 82 ThürKO, durch das Rechnungsprüfungsamt Gotha und der Vorlage des Prüfberichtes vom 27.06.2023 für das Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Drei Gleichen wird den Beigeordneten, gem. § 80 Abs. 3 ThürKO, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Drei Gleichen erteilt.

Mit der Entlastung spricht der Gemeinderat aus, dass die Beigeordneten ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft betrieben haben, wie sie zum Zeitpunkt der Entlastung erkennbar war.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-116

2. Lesung und Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2023 der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.07.2023:

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Drei Gleichen (Landkreis Gotha)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

erhöht

um

vermindert

um

und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplans

einschl. der Nachträge

gegenüber

bisher

auf nunmehr

verändert

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

1.132.200

14.324.900

15.457.100

die Ausgaben

1.132.200

14.324.900

15.457.100

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

759.400

1.717.600

2.477.000

die Ausgaben

759.400

1.717.600

2.477.000

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht verändert und damit auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 560.000 € um 121.000 € erhöht und damit auf 681.000 € neu festgesetzt.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-117

Finanzplan der Gemeinde Drei Gleichen für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.07.2023:

Gemäß § 62 ThürKO und § 24 ThürGemHV

den

Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 - 2026

der Gemeinde Drei Gleichen

für das Haushaltsjahr 2023

(Nachtragshaushaltsplan 2023)

in der vorliegenden Fassung.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-118

Zustimmung zur Errichtung und zum Betrieb einer passiven hochgeschwindigkeitsfähigen Infrastruktur nach § 127 TKG für die Glasfaser Plus GmbH/Ellin Line GmbH für die OT Cobstädt, Grabsleben, Großrettbach, Günthersleben, Wechmar und Seebergen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschießt in seiner Sitzung, am 27.07.2023, dem Antrag der GlasfaserPlus GmbH, Schanzenstraße 6-20, 51063 Köln wird unter Auflage folgender Nebenbestimmungen zugestimmt:

(1) Der Gemeinde sind vor Baubeginn die detaillierten nachvollziehbaren Ausführungspläne vorzulegen, in welcher alle Leitungsverläufe und Hausanschlüsse zu erkennen sind. Die Pläne sind mit der Bauverwaltung der Gemeinde abzustimmen ebenso wie Änderungen, welche sich im Zuge der Ausführung ergeben. Bauabschnittsweise sollen die Gemeinde und die Anwohner rechtzeitig vom zeitlichen Fortgang des Baufeldes informiert werden.

(2) Bei einer offenen konventionellen Bauweise wird eine Mindestdeckung von 60 cm gefordert. Die Straßenquerungen erfolgen in geschlossener Bauweise mit einer Mindestiefe von 100 cm.

(3) In den beantragten Ortsteilen befinden sich Kreis- und Landesstraßen, zu welchen die entsprechenden Straßenbaulastträger ihre Zustimmung geben müssen. Bei diesen Abstimmungen soll die Gemeinde (Bauverwaltung) eingebunden werden bzw. sollen die Zustimmungen dieser Baulastträger der Gemeinde zur Kenntnis vorgelegt werden.

(4) Die Ausführungspläne sind ebenfalls mit den Behörden Umwelt-, Natur- und Denkmalschutz des Landratsamtes Gotha abzustimmen.

(5) In den Ortsteilen befinden sich Straßen und Wege, welche in den letzten Jahren grundhaft ausgebaut wurden und sich somit in der Gewährleistungszeit befinden. Hier muss mit den jeweiligen Firmen Kontakt aufgenommen werden, um eine Gewährleistungsabtretung zu vereinbaren.

(6) Am Ende der Ausführung muss mit der Gemeinde eine Abnahme der Oberflächen erfolgen. Nach dieser Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, welche vier Jahre ab Tag der Abnahme beträgt. Als Sicherheitsleistung für die sechs Ortsteile ist der Gemeinde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 EUR vorzulegen. Dieses kann als nicht verzinsbarer Geldbetrag oder als Gewährleistungsbürgschaft einer Bank oder Versicherung erfolgen.

(7) Seitens der bauausführenden Firmen sind verkehrsrechtliche Anordnungen bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Gotha einzuholen.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-119

Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet "Biogas-Anlage/Biorecycling Spezialerdenproduktion und -vertriebs GmbH Mühlberg" im Ortsteil Mühlberg (Flur 4, Flurstücke 80/1, 80/2, 84/1, 84/2, 84/3, 210/1, 210/2, 351/2, 370/83 und 371/83) der Gemeinde Drei Gleichen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.07.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet „Biogas-Anlage/Biorecycling Spezialerdenproduktion und -vertriebs GmbH Mühlberg“ im Ortsteil Mühlberg der Gemeinde Drei Gleichen gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.

Ziel der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die gemäß Schreiben, vom 02.05.2023, der Biorecycling Spezialerdenproduktion und -vertriebs GmbH, Haarhäuser Straße, 99869 Drei Gleichen, Ortsteil Mühlberg, als Vorhabenträger beantragte Erweiterung der Holzvergaseranlage auf dem Betriebsgelände.

Auf eine der ursprünglich geplanten Maschinenhallen soll verzichtet werden. Anstelle der Halle sollen zum Zwecke der Zwischenlagerung der Hackschnitzel eine 8,10 Meter hohe Rundbogenhalle mit grünem Foliendach (Mauerhöhe: 3,60 Meter, Höhe Hallendach: 4,50 Meter) sowie ein offener LKW-Waschplatz mit einer unterirdischen Wasseraufbereitungsanlage von 2 x 12 m³ und einem Überlauf in den auf dem Betriebsgelände vorhandenen Ölabscheider errichtet werden.

Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Biogas-Anlage / Biorecycling Spezialerdenproduktion und -vertriebs GmbH Mühlberg“ mit den in der Flur 4 der Gemarkung Mühlberg gelegenen Flurstücken 80/1, 80/2, 84/1, 84/2, 84/3, 210/1, 210/2, 351/2, 370/83 und 371/83.

Die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. (4) BauGB durchgeführt werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Nachfolgend aufgeführte Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Anlage: Übersichtsplan zur Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Biogas-Anlage/Biorecycling Spezialerdenproduktion und -vertriebs GmbH Mühlberg“ gemäß Aufstellungsbeschluss.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-120

Beschluss über den 2. Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet (WA) "Auf der Pferdekoppel" im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.07.2023:

1.

Der 2. Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Drei Gleichen für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „Auf der Pferdekoppel“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2.

Der 2. Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, der zum Bebauungsplan erstellten schalltechnischen Stellungnahme sowie den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3.

Die von den Änderungen des Planentwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.

4.

Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-121

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Günthersleben (AZ: 2023 0255)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 27.07.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Kelleranbau (Souterrainwohnung)

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-122

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmen im OT Günthersleben (AZ: 2023 0266)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 27.07.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau Terrassendach an ein bestehendes Gebäude

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-123

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2023 0275)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 27.07.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Errichtung von zwei Gauben auf dem Dach eines Einfamilienhauses

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-124

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0278)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 27.07.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Ersatzneubau einer Garage

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-125

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0301)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 27.07.2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Neubau Garage

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-126

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wechmar (AZ: 2023 0306)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 27.07.2023 das ge-meindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen:

Erweiterung eines Wohnhauses, Neubau einer Doppelgarage, einer Wohnmobilanlage, einer Werkstatt, eines Abstellraumes, einer Gartenlaube und eines Pools

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-127

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 28.06.2023

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.07.2023:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 28.06.2023 wird genehmigt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-128

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-129

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-130

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-131

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-132

Nicht öffentliche Beschlussfassung zu einer Grundstücksangelegenheit

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-133

Vergabe von Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben "Ersatzneubau der Brücke über den Weidbach in der Karl-Marx-Straße" im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.07.2023:

1.

Der Vergabe der Ingenieurleistung für das Bauvorhaben „Ersatzneubau der Brücke über den Weidbach in der Karl-Marx-Straße“ im OT Mühlberg an die Firma Planungsgruppe 91, 99867 Gotha wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus den eingestellten Mitteln der HH-Stelle 2.630000.9500004.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-134

Vergabe der Komplettleistung zur Erneuerung der Ortsbeleuchtung in der "Rettbacher Straße" im OT Cobstädt

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.07.2023:

1.

Der Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Ortsbeleuchtung in der Rettbacher Straße im OT Cobstädt an die an die Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.670000.950002.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-135

Vergabe zur Komplettleistung zur Erneuerung der Ortsbeleuchtung in der "Authstraße/Am Weinberg" im OT Günthersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.07.2023:

1.

Der Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Ortsbeleuchtung in der Authstraße/Am Weinberg im OT Günthersleben an die Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.670000.950001.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-136

Vermögenserwerb Bauhof - Kauf eines Profiaufsitzschlegelmähers

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.07.2023:

1.

Der Vergabe des Auftrages zur Lieferung des Profiaufsitzschlegelmähers an die Firma Weimer GmbH - 99887 Georgenthal OT Schönau, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.770000.9350000.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-137

Erneuerung der Heizungsanlage Bürgerhaus Wandersleben im OT Wandersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 27.07.2023:

1.

Der Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der Heizungsanlage im Bürgerhaus des OT Wandersleben an die Firma Heizungs- und Lüftungsbau Steffen Beck, 99869 Drei Gleichen, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.762500.950000.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Gemeinde Drei Gleichen, 02.08.2023

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 13.07.2023 und des Gemeinderates vom 27.07.2023 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 08/2023 am 19.08.2023. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister