Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner öffentlichen Sitzung, am 27.07.2023, mit Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-113 die Jahresrechnung 2019 festgestellt und mit Beschluss Nr. LG1-GR-2023/50-114 und LG1-GR-2023/50-115 über die Entlastung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Verwaltung beschlossen.
Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung zwei Wochen lang öffentlich in der Gemeindeverwaltung ausgelegt und wird bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 24.08. - 11.09.2023
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| in der Gemeindeverwaltung, Abt. Finanzen, OT Wandersleben, |
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| Schulstraße 1 / Rathaus in 99869 Drei Gleichen, |
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| während der üblichen Dienststunden. |
Die Möglichkeit für eine weitere Einsichtnahme ist ebenfalls unter o. a. Adresse möglich.
Gemeinde Drei Gleichen, 01.08.2023
gez. J. Leffler/Bürgermeister — Siegel
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung zur Jahresrechnung 2019 erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 08/2023 vom 19. August 2023 und gilt mit diesem Tag als bekannt gegeben.
gez. J. Leffler / Bürgermeister — Siegel