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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 9/2023
Gemeinde Drei Gleichen
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Amtlicher Teil - Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2023

Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner Sitzung am 27.07.2023 mit Beschluss-Nr. LG1-GR-2023/50/117 die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Drei Gleichen für das Haushaltsjahr 2023, samt Anlagen, beschlossen.

Die Satzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.

Mit Schreiben vom 11.08.2023 des Landratsamtes Gotha, Kommunalaufsicht, Posteingang per Post am 16.08.2023, wurde gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO die Eingangsbestätigung erteilt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO in der Zeit vom

27.09.2023 bis 13.10.2023

öffentlich aus und kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung und die Möglichkeit der Einsichtnahme erfolgen in der Gemeindeverwaltung, Abt. Finanzen, OT Wandersleben, Schulstraße 1/ Rathaus in 99869 Drei Gleichen, während der üblichen Dienststunden.

Gemeinde Drei Gleichen, 21.08.2023

gez. J. Leffler/Bürgermeister  —  Siegel

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Drei Gleichen (Landkreis Gotha)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Drei Gleichen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht verändert und damit auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 560.000 € um 121.000 € erhöht und damit auf 681.000 € neu festgesetzt.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Drei Gleichen, den 21.08.2023

J. Leffler — Siegel

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt am 23.09.2023 im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 09/2023, und gilt mit diesem Tag als bekannt gegeben.

J. Leffler/Bürgermeister