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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 9/2024
Gemeinde Drei Gleichen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Beschlüsse der 2. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 08.08.2024 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung:

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-008

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 29.05.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 29.05.2024 wird genehmigt

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-009

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 13.06.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 13.06.2024 wird genehmigt

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-010

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 1.630000.510000 - Straßenunterhaltung

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

1.

Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 100.000,00 € auf der HH-Stelle 1.630000.510000 - Straßenunterhaltung werden genehmigt.

2.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der Mehreinnahme der HH-Stelle 1.855000.130000 (i. H. v. 25.000,00 €) - Einnahmen Holzverkauf und aus der HH-Stelle 1.900000.061000 (i. H.v. 75.000,00 €) - Zuweisungen vom Land

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-011

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.880006.950000 - Fassade Amtshaus OT Wandersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

1.

Die überplanmäßigen Ausgaben i. H.v. 20.000,00 € auf der HH-Stelle 2.880006.950000 - Fassade Amtshaus OT Wandersleben werden genehmigt.

2.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-012

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.880000.950200 - Baumaßnahme Kläranlage Thomas-Müntzer-Str. 4 im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

1.

Die außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 40.000,00 € auf der HH-Stelle 2.880000.950200 - Baumaßnahme Kläranlage Thomas-Müntzer-Str. 4 im OT Mühlberg werden genehmigt.

2.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus der HH-Stelle 2.760000.950000 - Umbau Heizungsanlage Kulturscheune (15.000,00 € Haushaltsrest, 15.000,00 € Ansatz 2024) und der allgemeinen Rücklage (10.000,00 €).

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-013

Zustimmung zur Aufhebung des GR-Beschlusses Nr. LP5/17/249 vom 29.08.2017 der ehemaligen Gemeinde Günthersleben-Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

Auf Grund der Erstellung einer Nutzungs- und Entgeltordung für alle gemeindeeigenen Objekte und der damit verbundenen Regelung für die Nutzung für Parteien oder politsche Gruppierungen wird der Gemeinderatsbeschluss der ehemaligen Gemeinde Günthersleben-Wechmar Nr. LP5/17/249 vom 29.08.2017 aufgehoben.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-014

Benennung und Vergabe eines Straßennamens „Auf der Pferdekoppel“ im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

Gemäß § 5 Abs. 3 und § 45a Abs. 6 Nr. 3 Thüringer Kommuanlaordnung (ThürKO) erhält der bisher namenlose Straßenbereich im bestehenden Bebauungsplan „Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg nach Festlegung des Ortschaftsrates Mühlberg den Namen „Auf der Pferdekoppel“

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-015

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Günthersleben (AZ: 2022 0208)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 08.08.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Sanierung Uferbefestigung am ehemaligen Wasserschloss

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-016

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg

(AZ: 2024 0195)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung,am 08.08.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau Exsos55 Seniorenwohngemeinschaft und Errichtung von Nebengebäuden und Werbeanlagen

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-017

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2024 0196)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 08.08.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau Exsos16 Seniorenwohnungen und Errichtung Werbeanlagen

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-018

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Seebergen (AZ: 2024 0229)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 08.08.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau Pool mit Technik- und Abstellraum

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-019

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2024 0235 und G2024 005)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 08.08.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Bau- und Sanierungsgenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau einer Garage

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-020

Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben (AZ: 2024 0242)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 08.08.2024,

das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau einer Überdachung

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-021

Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 29.05.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 29.05.2024 wird genehmigt

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-022

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-023

Zustimmung zu den Mehrleistungen für die Baumaßnahme Neudietendorfer Straße im OT Großrettbach im Rahmen der Straßenbaumaßnahme

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

1.

Den vorliegenden geprüften Nachträgen der Firma Bickhardtbau Thüringen GmbH in Höhe des Anteils der Gemeinde Drei Gleichen wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.630000.950005 - Straßenbau OT Großrettbach.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-024

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-025

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-026

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-027

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-028

Nicht öffentliche Beschlussfassung

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-029

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

1.

Der Vergabe zur Lieferung eines Fahrgestell für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 für die Neuanschaffung eines HLF 10 an die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Erfurt wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.935000 - Vermögenserwerb Feuerwehr.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-030

Vergabe zur Neubeschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (HLF10) für die Freiwillige Feuerwehr Drei Gleichen, Los 2: Aufbau

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

1.

Der Vergabe zur Lieferung eines Aufbaus für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 für die Neuanschaffung eines HLF 10 an die Firma Josef Lentner GmbH, Hohenlinden wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.935000 - Vermögenserwerb Feuerwehr.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-031

Vergabe zur Neubeschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (HLF10) für die Freiwillige Feuerwehr Drei Gleichen, Los 3: Beladung

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

1.

Der Vergabe zur Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 für die Neuanschaffung eines HLF 10 an die Firma BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig, Kabelsketal wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.130000.935000 - Vermögenserwerb Feuerwehr.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-032

Vergabe von Bauleistungen - Erneuerung der Vollbiologischen Kläranlage, Thomas-Müntzer-Str. 4 im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

1.

Der Vergabe der Bauleistung Erneuerung der Vollbiologischen Kläranlage, Thomas-Müntzer-Str. 4 im OT Mühlberg an die Klärsysteme Westberg-System GmbH, 99891 Bad Tabarz wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.880000.950200 - Baumaßnahme bebaute Grundstücke.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-033

Vergabe von Bauleistungen - Tiefbau für die Erneuerung der Vollbiologischen Kläranlage, Thomas-Müntzer-Str. 4 im OT Mühlberg

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

1.

Der Vergabe der Bauleistung Tiefbau für die Erneuerung der Vollbiologischen Kläranlage, Thomas-Müntzer-Str. 4 im OT Mühlberg an die Firma Frühbote & Brand GmbH, 99869 Tröchtelborn wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.880000.950200 - Baumaßnahme bebaute Grundstücke.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-034

Vergabe von Gerüst- und Malerarbeiten zur Fassadensanierung am Amtshaus, Menantesstr. 1 im OT Wandersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

1.

Der Vergabe der Gerüst- und Malerarbeiten am Amtshaus im OT Wandersleben, Menantesstr. 1 an die Firma Thomas Meier, 99869 Drei Gleichen, wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.880006.9500000.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-035

Vergabe von Planungsleistungen für das BV Herstellung eines Durchlasses an der Wechmarer Straße im OT Wandersleben

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

1.

Der Vergabe der Planungsleistungen für das BV Herstellung eines Durchlasses an der Wechmarer Straße im OT Wandersleben an das Planungsbüro Planungsgruppe 91, in 99867 Gotha wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.690000.950001 - Baumaßnahme Durchlass Wohngebiet Wandwiese OT Wandersleben.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-036

Vergabe von Bauleistungen - Erneuerung der Heizungsanlage im Gasthaus „Zum Goldenen Löwen“ im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

1.

Der Vergabe der Bauleistung Erneuerung der Heizungsanlage im Gasthaus „Zum Goldenen Löwen“ im OT Wechmar an die Firma Meister, OT Wechmar, 99869 Drei Gleichen wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.764500.950000 - Baumaßnahme Heizung Goldener Löwe OT Wechmar.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Beschluss Nr. LG2-GR-2024/02-037

Vergabe von Gerüst- und Malerarbeiten zur Fassadensanierung am Mietswohnhaus Brückenstr. 16 im OT Wechmar

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 08.08.2024:

1.

Der Vergabe der Bauleistung Gerüst- und Malerarbeiten zur Fassadensanierung am Mietswohnhaus Brückenstr. 16 im OT Wechmar an die Firma Thomas Meier, OT Mühlberg, 99869 Drei Gleichen wird zugestimmt.

2.

Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.880003.950000 - Baumaßnahme Fassade Brückenstraße im OT Wechmar.

3.

Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt.

Gemeinde Drei Gleichen, 30.08.2024

gez. J. Leffler/Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 08.08.2024 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 09/2024 am 21.09.2024. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.

gez. J. Leffler/Bürgermeister