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Drei-Gleichen-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen
Ausgabe 9/2024
Gemeinde Drei Gleichen
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Parkregelungen gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung

Bildquelle: https://www.stvo2go.de/parkverbote/

Sehr geehrte Verkehrsteilnehmer,

aus gegebenem Anlass informieren wir Sie zu den geläufigen Parkregelungen, gemäß der Straßenverkehrsordnung. Wir bitten dies entsprechend zu beachten.

Gekennzeichnete Parkflächen

Parken ist verboten, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert.

Parken am rechten Fahrbahnrand

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Kreuzung und Einmündung

Parken ist 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen verboten. Parken ist 8 m vor Kreuzungen und Einmündungen entlang von baulichen Radwegen in Fahrtrichtung rechts verboten.

Grundstücke

Parken ist vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, verboten.

Verkehrsberuhigter Bereich

Parken ist im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen verboten.

Bordsteinabsenkung

Parken ist vor Bordsteinabsenkungen verboten. Der abgesenkte Bordstein muss sich deutlich vom übrigen Bordsteinverlauf unterscheiden.

Restfahrbahnbreite

Parken ist an Stellen verboten, bei denen zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung kein Fahrstreifen von mindestens 3 m mehr verbleibt.

Bushaltestelle

Parken ist an Haltestellen 15 m vor und hinter dem Zeichen 224 verboten.

gez. Ordnungsverwaltung

Gemeinde Drei Gleichen