Die Beschlüsse der 11. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Drei Gleichen vom 31.07.2025 und die Beschlüsse der 12. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Drei Gleichen vom 14.08.2025 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/11-019
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen HA-Sitzung vom 05.06.2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 31.07.2025:
Die Niederschrift der öffentl. HA-Sitzung vom 05.06.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/11-020
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen HA-Sitzung vom 05.06.2025
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 31.07.2025:
Die Niederschrift der nicht öffentl. HA-Sitzung vom 05.06.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-HA-2025/11-021
Vergabe von Bauleistungen - Straßenentwässerungsarbeiten im Gewerbegebiet Günthersleben/Wechmar
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 31.07.2025:
| 1. | Der Vergabe von Bauleistungen für die Straßenentwässerung im GWG Günthersleben/Wechmar an die Firma Frühbote & Brand aus 99869 Tröchtelborn wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 1.630000.510000 - Gemeindestraßen Unterhaltungskosten. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-087
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 18.06.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2025:
Die Niederschrift der öffentl. GR-Sitzung vom 18.06.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-088
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der HH-Stelle 2.690000.950003 - Wasserläufe/Wasserbau Insel OT Günthersleben
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2025:
| 1. | Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 172.000,00 € auf der HH-Stelle 2.690000.950003 - Wasserläufe/Wasserbau Insel im OT Günthersleben zur Entschlammung des gesamten Teiches werden genehmigt. |
| 2. | Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-089
1. Lesung und Beschlussfassung der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2025:
gem. §§19 ff. ThürKO und den Bestimmungen des Thüringer Kindertagesgesetzes die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Drei Gleichen.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-090
1. Lesung und Beschlussfassung zur 1. Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für gemeindeeigene Objekte sowie für das Festzelt der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2025:
Die Nutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Drei Gleichen mit Ausfertigungsdatum vom 30.05.2024, bekannt gemacht am 20.07.2024 im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, Drei-Gleichen-Bote Nr. 07/2024 wird wie folgt geändert:
1.) § 2 Geltungsbereich
| Aus dem Paragraph 2 werden folgende Räumlichkeiten gestrichen: | ||
| 1.12. | OT Wechmar | „Goldener Löwe“, Marktplatz 2, Gaststättenraum |
| 1.13. | OT Wechmar | „Goldener Löwe“, Marktplatz 2, Mehrzweckraum |
| Der Paragraph 2 wird um folgende Räumlichkeit ergänzt: | ||
| 3.1.b | OT Grabsleben | Gemeindezentrum, Vor dem Tor 57 |
2.) Das Entgeltverzeichnis (Anlage 1) wird wie folgt geändert:
1. Mehrzweckräume
Die Punkte 1.12. OT Wechmar „Goldener Löwe“, Marktplatz 2, Gaststättenraum und 1.13. OT Wechmar „Goldener Löwe“ Marktplatz 2, Mehrzweckraum entfallen.
3. Turnhallen
| 3.1.b. OT Grabsleben, Gemeindezentrum, Vor dem Tor 57 | |||||
| Kapazität | Betriebs-kosten-pauschale | Geschirr-pauschale | Nutzung / Tag | Nutzung bis 2,00 Std. | Blut-spende |
| 40 Pers. | 29,00 € | 14,00 € | 105,00 € (incl. Auslegen des Raumes durch Bauhof) | 10,00 € | ------ |
3.) Inkrafttreten:
Die 1. Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für gemeindeeigene Räumlichkeiten sowie für das Festzelt der Gemeinde Drei Gleichen tritt zum 01.09.2025 in Kraft.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-091
Zustimmung zur Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses LG2-GR-2025/09-032 vom 24.04.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2025:
Der Gemeinderatsbeschluss Nr. LG2-GR-2025/09-032 vom 24.04.2025 wird auf Grund von Änderungen der zu beschließenden Satzung aufgehoben.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-092
3. Lesung und Beschluss zur Neufassung der Satzung der Gemeinde Drei Gleichen über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2025:
die Satzung der Gemeinde Drei Gleichen über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-093
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von einheitlichen Hundetoiletten in allen Ortsteilen der Gemeinde Drei Gleichen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2025:
| 1. | Der Einführung von einem einheitlichen Hundetoilettensystem in allen Ortsteilen der Gemeinde Drei Gleichen wird zugestimmt. | |
| 2. | Folgende Anzahl von Hundetoiletten für die Ortsteile wird festgelegt: | |
| • | Cobstädt, Grabsleben, Großrettbach je eine Hundetoilette |
| • | Mühlberg, Seebergen, Wandersleben je zwei Hundetoiletten |
| • | Günthersleben und Wechmar je drei Hundetoiletten (Bestand) |
| 3. | Die Auffüllung der Stationen mit Hundekotbeuteln und Entsorgung erfolgen durch den Bauhof. | |
| 4. | Die finanziellen Mittel für die Neuanschaffung der Hundetoiletten und Hundekotbeutel werden im Haushaltsplan eingestellt. | |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-094
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Seebergen (AZ: 2025 0217)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.08.2025, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung und zum Antrag auf Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau einer Garage
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-095
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Cobstädt (AZ: 2025 0218)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.08.2025, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Errichtung eines Carports
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-096
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2025 0239)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.08.2025, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau Besamungsstation für Zuchthengste Thüringen
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-097
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Mühlberg (AZ: 2025 0256)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.08.2025, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung von EFH zu Büro und Pilgerzimmer unter Einhaltung der Auflagen des Sanierungsberaters zu erteilen: Nutzungsänderung von EFH zu Büro und Pilgerzimmer
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-098
Erteilen eines gemeindlichen Einvernehmens im OT Wandersleben (AZ: 2025 0269)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung, am 14.08.2025, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung (Vorbescheid - planungsrechtliche Zulässigkeit) für folgendes Vorhaben zu erteilen: Neubau Doppelgarage, Abriss Gartenlaube, Neubau Gartenlaube
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-099
Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen GR-Sitzung vom 18.06.2025
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2025:
Die Niederschrift der nicht öffentl. GR-Sitzung vom 18.06.2025 wird genehmigt.
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-100
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-101
Nicht öffentliche Beschlussfassung
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-102
Zustimmung zum Abschluss des Kaufvertrages mit der Firma exsos Immobilien GmbH zu den Flurstücken 185/2; 187/4; 188/4; 189/3; 372/193; Teilbereich aus 429/192 und 270 in der Flur 20 der Gemarkung Mühlberg
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2025:
| 1. | Dem vorliegenden Entwurf des Notarvertrages zwischen der Gemeinde Drei Gleichen und der Firma exsos Immobilien GmbH zum Verkauf der Flurstücke 185/2, 187/4, 188/4, 189/3, 372/193, einem Teilbereich aus 429/192 und 270 in der Flur 20 der Gemarkung Mühlberg (Bestandteile des B-Plangebietes „Auf der Pferdekoppel“) wird zugestimmt. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, den vorliegenden Notarvertrag zu unterzeichnen. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-103
Vergabe von Entschlammungsarbeiten des Teiches der Insel im OT Günthersleben inkl. zertifizierter Entsorgung des Schlammes
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2025:
| 1. | Der Vergabe der Maßnahme Entschlammungsarbeiten des Teiches der Insel im OT Günthersleben inkl. zertifizierter Entsorgung des Schlammes an die Firma JeFra Bauservice GmbH & Co. KG, 99869 Drei Gleichen, OT Wandersleben, wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.690000.950003 - Wasserläufe/Wasserbau Insel OT Günthersleben. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Beschluss Nr. LG2-GR-2025/12-104
Vergabe von Bauleistungen - Straßenbauarbeiten im Gewerbegebiet Günthersleben/Wechmar
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2025:
| 1. | Der Vergabe von Bauleistungen für die Straßensanierung im GWG Günthersleben/Wechmar an die Firma Frühbote & Brand, 99869 Tröchtelborn, wird zugestimmt. |
| 2. | Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 2.630000.950006 - Straßenbau. |
| 3. | Der Veröffentlichung des Beschlusses wird zugestimmt. |
Gemeinde Drei Gleichen, 15.08.2025
gez. J. Leffler/Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 31.07.2025 und des Gemeinderates vom 14.08.2025 erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Drei Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 09/2025 am 13.09.2025. Die Beschlüsse gelten mit diesem Tag als bekannt gegeben. Die Anlagen zu öffentlichen Beschlüssen können in der Hauptverwaltung der Gemeinde während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse zu den gemeindlichen Einvernehmen sowie der nicht öffentlichen Beschlüsse wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht der gesamte Wortlaut des Beschlusstextes veröffentlicht.
gez. J. Leffler/Bürgermeister