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Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Nächster Fälligkeitstermin für Steuern und Abgaben am 15. Februar 2023

Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren sowie möglicherweise Säumniszuschläge zu vermeiden, möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass am 15. Februar der nächste Fälligkeitstermin im Jahr 2023 für die Zahlung von Steuern und Abgaben ist.

Sollten Sie der Stadtkasse bereits ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die offene Forderung zum 15.02.2023 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, das SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) auszufüllen und der Stadtkasse zuzusenden.

Dieses Formular finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Mühlhausen: www.muehlhausen.de. Darüber hinaus können Sie neben der Bareinzahlung zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Brotlaube) auch die Möglichkeit der Überweisung nutzen. Für Zahlungen an die Stadt stehen folgende Konten zur Verfügung:

Bankverbindungen:

Gläubiger-ID: DE08 MHL 0 0000 0758 73

Sparkasse Unstrut-Hainich

IBAN DE67 8205 6060 0511 0094 70

VR Bank Westthür. e.G.

IBAN DE87 8206 4038 0001 0700 10

Der nächste Steuertermin ist der 15. Mai 2023.