Artikel 1
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
der Gemeinde Weinbergen
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Weinbergen (Hundesteuersatzung) vom 11.11.2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 14.12.2020 wird aufgehoben.
Artikel 2
Satzung der Gemeinde Weinbergen über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung)
Die Satzung der Gemeinde Weinbergen über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 26.08.2003 wird aufgehoben.
Artikel 3
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Weinbergen
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Weinbergen vom 08.12.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Juli 2020 wird aufgehoben.
Artikel 4
Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Gemeinde Weinbergen
Die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Gemeinde Weinbergen vom 18.09.2003 wird aufgehoben.
Artikel 5
Satzung zum Schutz des Baumbestandes
in der Gemeinde Weinbergen
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Weinbergen vom 18.09.2003 wird aufgehoben.
Artikel 6
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Weinbergen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 04.08.2003 zuletzt geändert durch Satzung vom 02.10.2013 wird aufgehoben.
Artikel 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Mühlhausen, den 05.01.2023
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde mit Schreiben vom 20.12.2022 erteilt.