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Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Satzung - Anpassung sondernutzungsrechtlicher Vorschriften im Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen vom 05.01.2023

Satzung zur Anpassung sondernutzungsrechtlicher Vorschriften im Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen vom 05.01.2023

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), der §§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 560) und des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 922), hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 07.12.2022 die folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

2. Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen (Sondernutzungssatzung)

§ 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Gegenstand dieser Satzung sind Sondernutzungen an den Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen der Stadt Mühlhausen innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage, außerdem an den Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.“

Artikel 2

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Weinbergen (Sondernutzungssatzung)

Die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Weinbergen (Sondernutzungssatzung) vom 01.08.2003 wird aufgehoben.

Artikel 3

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Mühlhausen, den 05.01.2023

gez. Dr. Bruns

Dr. Bruns

Oberbürgermeister

Die Eingangsbestätigung der Kommunalaufsicht wurde mit Schreiben vom 20.12.2022 erteilt.