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Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Veröffentlichung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen und seiner Ausschüsse

In der Hauptausschusssitzung am 29.11.2023 wurde der nachfolgend aufgeführte Beschluss gefasst:

Beschluss Drucksache Nr.: 785/2023

Dienstaufwandsentschädigung für die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten

Der Hauptausschuss beschließt, ab 01. Januar 2024 die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für den Oberbürgermeister in Höhe von 391,00 €, die Bürgermeisterin in Höhe von 60 v. H. der Dienstaufwandsentschädigung des Oberbürgermeisters und die Beigeordnete in Höhe von 40 v. H. der Dienstaufwandsentschädigung des Oberbürgermeisters festzusetzen.

Einreicher: Oberbürgermeister

Abstimmung: 5 - Ja 0 - Nein 1 - Enthaltung - einstimmig beschlossen

In der Sozialausschusssitzung am 07.12.2023 wurde der nachfolgend aufgeführte Beschluss gefasst:

Beschluss Drucksache Nr.: 794/2023

Förderung im Rahmen des Investitionsprogramms zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung

Der Sozialausschuss beschließt auf der Grundlage der "Richtlinie zum Investitionsprogramm zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung" den finanziellen Zuschuss für den Postsportverein Mühlhausen 1951 e.V. in Höhe von 5.000,00 Euro.

Einreicher: Oberbürgermeister

Abstimmung: 6 - Ja 0 - Nein 0 - Enthaltung - einstimmig beschlossen

In der Stadtratssitzung am 14.12.2023 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse gefasst:

Beschluss Drucksache Nr.: 776/2023

Initiative beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK)

1.

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister mit höchstem Nachdruck beim TMIK sich dafür einzusetzen, dass in Städten, welche über Einrichtungen wie Maßregelvollzug, Gemeinschaftsunterkunft, Erstaufnahmeeinrichtung o.ä. dafür Sorge getragen wird, dass die Dienstposten, welche im Plan bei der Polizei stehen auch vorrangig besetzt werden. Der Oberbürgermeister soll hier die besondere Sachlage in Mühlhausen, bzw. dem näheren Umfeld von Mühlhausen vortragen.

2.

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister sämtliche weitere Gremien, in denen er als Person oder als Vertreter der Stadt, so beispielhaft dem Gemeinde- und Städtebund, die Herausforderungen einerseits und die Dringlichkeiten anderseits vorzutragen und jede Möglichkeit über diese Gremien zu nutzen, welche hier bei der teils deutlichen und nicht akzeptablen Unterbesetzung der Dienstposten der Polizei sind, zu lösen.

Einreicher: Fraktion CDU/FWG

Abstimmung: 18 - Ja 0 - Nein 6 - Enthaltung - einstimmig beschlossen

Beschluss Drucksache Nr.: 777/2023

Konzept Außendarstellung Städtepartnerschaften

1.

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister schnellstmöglich an den Ortseingängen von Mühlhausen die Städtepartnerschaften außenwirksam darzustellen. Dazu ist der Hauptausschuss und der Verein Städtepartnerschaft in die Konzeption und Gestaltung vorab einzubinden.

2.

Eine Umsetzung Punkt 1 soll bis zum 30.09.2024 erfolgen.

3.

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister an weiteren geeigneten Punkten (Bahnhof, Busbahnhof, Innenstadt…), Stellen und natürlich auch im www, sowie über die Botschafter der Stadt Mühlhausen die Städtepartnerschaften stärker als bisher der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Auch dazu sind der Hauptausschuss sowie der Verein Städtepartnerschaften mit einzubinden.

Einreicher: Fraktion CDU/FWG

Abstimmung: 18 - Ja 0 - Nein 6 - Enthaltung - einstimmig beschlossen

Beschluss Drucksache Nr.: 778/2023

Veröffentlichung Stadtratsbeschlüsse

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister dafür Sorge zu tragen, dass ab sofort im Amtsblatt und über die Internetpräsenz neben der Veröffentlichung der Stadtratsbeschlüsse auch der Einreichende, die einreichende Fraktion, sowie das Abstimmungsverhalten darzustellen ist.

Einreicher: Fraktion CDU/FWG

Abstimmung: 23 - Ja 1 - Nein 1 - Enthaltung - mehrheitlich beschlossen

Beschluss Drucksache Nr.: 779/2023

Reduzierung des Hebesatzes für die Grundsteuer B

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung bis zum 30.09.2024 einen Entwurf zur deutlichen Absenkung des Hebesatzes der Grundsteuer B, mit Wirkung zum 01.01.2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Einreicher: Fraktion CDU/FWG

Namentliche Abstimmung: 14 - Ja 9 - Nein 2 - Enthaltung - mehrheitlich beschlossen

Ja-Stimmen: Thomas Ahke, Jacqueline Althaus, Volker Bade, Marcel Hentrich, Elke Holzapfel, Andreas Lindner, Hagen Lindner, Karsten Lutze, Roland Reichenbach, Jan Riemann, Jörg Schreiber, Michael Stollberg, Dr. Jörg Walter, Alexander Wettig

Nein-Stimmen: Dr. Johannes Bruns, Micha Hofmann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Björn-Guido Kirchner, Kathrin Köthe, Michael Mieth, Clarissa Schmerbauch, Oleg Shevchenko, Steffen Thormann,

Enthaltungen: Melanie Pallasch, Janett Scholl

Beschluss Drucksache Nr.: 782/2023

Mühlhäuser Abfallbehälter 2025

1.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Abfallbehälter der Altstadt/ausgewiesenen Zone Feuerwerk im Hinblick auf Design, Fassungsvermögen und zeitgemäße Anforderungen zu verbessern.

2.

Aus diesem Grund sollen die vorhandenen Behälter bis 2024 erneuert werden. Hierzu ist durch die zuständigen Fachbereiche ein entsprechendes Konzept hinsichtlich Standorte und Modellauswahl gemäß nachfolgenden Vorgaben bis zum 28.2.2024 zu erstellen.

-

Die Abfallbehälter sollen:

-

ein größeres Volumen als die bisherigen haben

-

ein geschlossenes Design haben

-

einen Regenschutz haben

-

das Wappen der Stadt Mühlhausen sichtbar angebracht tragen

3.

Über die endgültige Modellauswahl entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss in seiner darauffolgenden Sitzung.

4.

Seitens der Verwaltung ist zu prüfen, inwieweit das bereits geplante Konzept der smarten Abfallbehälter in das neue Konzept integriert werden kann.

5.

Der Austausch der Abfallbehälter kann sukzessive und damit so kostensparend wie möglich erfolgen. So können zum Beispiel im Zuge Turnus gemäßer notwendiger Erneuerungen im Außenbereich noch gut erhaltende Abfallbehälter aus der Innenstadt hierfür verwendet werden. Die entsprechenden Aufstellorte der Kernstadt können anschließend mit den ausgewählten neuen Modellen bestückt werden.

Einreicher: Fraktion CDU/FWG

Abstimmung: 21 - Ja 1 - Nein 1 - Enthaltung - mehrheitlich beschlossen

Beschluss Drucksache Nr.: 784/2023

Aufhebung der Jagdsteuersatzung der ehemaligen Gemeinde Weinbergen

Der Stadtrat beschließt die angefügte Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung vom 20.04.2004 der ehemaligen Gemeinde Weinbergen.

Einreicher: Oberbürgermeister

Abstimmung: 25 - Ja 0 - Nein 0 - Enthaltung - einstimmig beschlossen

Beschluss Drucksache Nr.: 793/2023

Neufassung der Benutzungssatzung der Stadtbibliothek Jakobikirche

Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen beschließt die beiliegende Änderung der Benutzungssatzung der Stadtbibliothek Jakobikirche.

Einreicher: Oberbürgermeister

Abstimmung: 25 - Ja 0 - Nein 0 - Enthaltung - einstimmig beschlossen

Das Rechtssetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Beschluss Drucksache Nr.: 795/2023

Überplanmäßige Ausgabe für die 2. Erweiterung des Gewerbestandortes "Auf dem Schadeberg"

Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln in Höhe von 21.792,25 € in der Haushaltsstelle 2 7910015 950000 - Erschließungskosten für die Zahlung der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI nach Korrektur der anrechenbaren Kosten für die Projektsteuerung, Erschließungsplanung und Geländeregulierung. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt in gleicher Höhe aus Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 2 6310259 361500 Übernahme Ausbaubeiträge vom Land - Felchtaer Hauptstraße Felchta.

Einreicher: Oberbürgermeister

Abstimmung: 24 - Ja 0 - Nein 0 - Enthaltung - einstimmig beschlossen

Beschluss Drucksache Nr.: 796/2023

Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf der 21. Änderung des FNP im Bereich des B-Plans Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung"

Die in den Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Mühlhausen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung" vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird entsprechend der in der Anlage vorliegenden Fassung zugestimmt.

Einreicher: Oberbürgermeister

Abstimmung: 24 - Ja 0 - Nein 0 - Enthaltung - einstimmig beschlossen

Die Anlagen zu diesem Beschluss können im Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110, zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Beschluss Drucksache Nr.: 797/2023

Beschluss über die 21. Änderung des FNP im Bereich des Bebauungsplans Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung"

1.

Die in den Stellungnahmen zum Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) vorgebrachten Belange hat der Stadtrat in der Sitzung am 14.12.2023 geprüft und abgewogen. Den Entscheidungsvorschlägen wurde mittels Beschluss zugestimmt.

2.

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte 21. Änderung des FNP (Planzeichnung und Legende).

3.

Die Begründung der Änderung des Flächennutzungsplans wird gebilligt.

4.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung der Änderung des FNP zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt zu machen.

Einreicher: Oberbürgermeister

Abstimmung: 24 - Ja 0 - Nein 0 - Enthaltung - einstimmig beschlossen

Beschluss Drucksache Nr.: 798/2023

Entscheidung über die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung"

Die in den Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung" vorgebrachten Belange wurden geprüft und abgewogen. Den in der Anlage vorliegenden Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

Einreicher: Oberbürgermeister

Abstimmung: 24 - Ja 0 - Nein 0 - Enthaltung - einstimmig beschlossen

Die Anlagen zu diesem Beschluss können im Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110, zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Beschluss Drucksache Nr.: 799/2023

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung"

1.

Die in den Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg" vorgebrachten Belange hat der Stadtrat am 14.12.2023 geprüft und abgewogen. Dem Entscheidungsvorschlag wurde mittels Beschluss zugestimmt.

2.

Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr.221), beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung" (siehe Anlage) als Satzung.

3.

Die Begründung mit dem Umweltbericht als Bestandteil der Begründung wird gebilligt.

4.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan der Kommunalaufsicht vorzulegen. Der Beschluss des Bebauungsplans ist alsdann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie § 21 ThürKO ortsüblich bekannt zu machen.

Einreicher: Oberbürgermeister

Abstimmung: 24 - Ja 0 - Nein 0 - Enthaltung - einstimmig beschlossen

Beschluss Drucksache Nr.: 800/2023

Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-36 "Solarpark Schröterode"

1.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-36 "Solarpark Schröterode" sowie der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung (siehe Anlagen) gebilligt.

2.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VEP-36 "Solarpark Schröterode", der Entwurf der Begründung/Umweltbericht sowie Stellungnahmen und Gutachten mit Umweltbezug sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange einzuholen (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Einreicher: Oberbürgermeister

Abstimmung: 20 - Ja 1 - Nein 4 - Enthaltung - mehrheitlich beschlossen

Beschluss Drucksache Nr.: 802/2023

Neufassung der Gebührensatzung einschl. Gebührenverzeichnis der Stadtbibliothek Jakobikirche

Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen beschließt die beiliegende Änderung der Gebührensatzung einschließlich des Gebührenverzeichnisses der Stadtbibliothek Jakobikirche.

Einreicher: Oberbürgermeister

Abstimmung: 24 - Ja 1 - Nein 0 - Enthaltung - mehrheitlich beschlossen

Das Rechtssetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Beschluss Drucksache Nr.: 803/2023

Radverkehrskonzept Alltag

Der Stadtrat beschließt das als Anlage vorliegende Radverkehrskonzept Alltag als planerische und konzeptionelle Grundlage für die Entwicklung des Radverkehrs im Stadtgebiet sowie den Ortsteilen der Stadt Mühlhausen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte dieses Konzeptes im Sinne eines Fachbeitrags bei der zukünftigen Verkehrsplanung sowie bei baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen.

Einreicher: Oberbürgermeister

Abstimmung: 22 - Ja 1 - Nein 2 - Enthaltung - mehrheitlich beschlossen

Das Radverkehrskonzept Alltag sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie auf der städtischen Webseite unter www.muehlhausen.de/radverkehrskonzept.

Beschluss Drucksache Nr.: 806/2023

Sprachförderung in Mühlhäuser Kindergärten

1.

In den Haushalt 2024 werden 40.000,- € in eine neu zu schaffende Haushaltsstelle „Sprachförderung Kindergärten“ eingestellt.

2.

Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den am Förderprogramm „Sprachkitas“ beteiligten Trägern der Mühlhäuser Kindergärten die Verteilung der bereitgestellten Finanzmittel so zu organisieren, dass eine Fortführung dieser Maßnahme zunächst für das Jahr 2024 gewährleistet ist.

3.

Über die Mittelvergabe entscheidet der Kindergartenausschuss auf Grundlage der Vorschläge der Verwaltung.

4.

Die Träger müssen Verwaltung und KiTa-Ausschuss zum Ende das Jahres 2024 einen Nachweis über die zweckbestimmte Verwendung vorlegen.

Einreicher: Fraktion CDU/FWG

Abstimmung: 25 - Ja 0 - Nein 1 - Enthaltung - einstimmig beschlossen

In der Stadtratssitzung am 14.12.2023 erhielt der nachstehende Beschluss keine Mehrheit:

Beschluss Drucksache Nr.: 781/2023

Konzept Fassadenplanen 2025

1.

Die Verwaltung wird beauftragt, für relevante städtische Baustellen und Fassaden Vorschläge zu entwickeln, welche eine optische Verbesserung der betroffenen Objekte in der Außendarstellung beinhalten. Ziel ist die temporäre Gestaltung mit Motivplanen zur Verschönerung des Stadtbildes.

2.

Mit privaten Eigentümern sanierungsbedürftiger Gebäude oder auch Bauherren längerfristiger Großbaustellen ist eine Vereinbarung anzustreben, die eine ansprechende Gestaltung der betroffenen Fassaden ermöglicht.

3.

Über die finale Umsetzung im Hinblick auf Standort und Design entscheidet jeweils der Stadtentwicklungsausschuss.

4.

Hierzu ist im Haushaltsplan 2024 eine neue Haushaltsstelle einzurichten und mit zunächst 10.000 € auszustatten.

Einreicher: Fraktion CDU/FWG

Abstimmung: 10 - Ja 12 - Nein 2 - Enthaltung - mehrheitlich abgelehnt

gez. Dr. Bruns

Dr. Bruns

Oberbürgermeister