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Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil



Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 14.12.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-36 "Solarpark Schröterode", der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht, bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie Gutachten werden vom

22.01.2024 bis 23.02.2024 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten

montags

von 9 - 12 Uhr

dienstags

von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr

mittwochs

von 9 - 12 Uhr

donnerstags

von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr

freitags

von 9 - 12 Uhr

sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei), während folgender Zeiten

montags bis donnerstags

von 8 - 15:30 Uhr

freitags

von 8 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnung@muehlhausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Der abgegrenzte Geltungsbereich besitzt eine Größe von etwa 475.480 m² und umfasst die Flurstücke (tlw.) 8/1; 9/3 tlw.; 9/4; 15/4; 16/1; 17/1; 18/3; 18/4; 20/4; 21/1; 22/3; 22/4; 23/1; 24/1; 25/1; 27/1; 28/6; 28/7; 28/8; 28/9; 46; 48/3; 48/4; 49/1; 51/3; 51/4; 51/5; 52/4; 54/4; 60/1; 67/1; 68/1; 69/1; 71; 72/1; 73/1; 76/4; 80/1 der Flur 19 sowie Flurstück 57 der Flur 20 in der Gemarkung Mühlhausen

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:

im Süden: Putenzucht Schröterode (Gebäude mit Putenhaltung, ein Mehrfamilienhaus);

im Osten: Wald und landwirtschaftliche Nutzflächen;

im Westen: Gehölzbestand entlang der Landstraße L1016,

im Norden: Waldflächen des Forstbergs.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die externen Maßnahmenflächen (zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) sind in den abgebildeten Übersichtsplänen dargestellt.

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Standortes für den Betrieb einer Photovoltaik (PV)-Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik) geschaffen werden.

Neben dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen/Biotope, den Boden, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima/Luft und Kultur-/Sachgüter geprüft.

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Mühlhausen, den 18.12.2023

Dr. Bruns  —  Siegel

Oberbürgermeister