Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 14.12.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-36 "Solarpark Schröterode", der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht, bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie Gutachten werden vom
22.01.2024 bis 23.02.2024 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
| montags | von 9 - 12 Uhr |
| dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
| mittwochs | von 9 - 12 Uhr |
| donnerstags | von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr |
| freitags | von 9 - 12 Uhr |
sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei), während folgender Zeiten
| montags bis donnerstags | von 8 - 15:30 Uhr |
| freitags | von 8 - 13:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnung@muehlhausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Der abgegrenzte Geltungsbereich besitzt eine Größe von etwa 475.480 m² und umfasst die Flurstücke (tlw.) 8/1; 9/3 tlw.; 9/4; 15/4; 16/1; 17/1; 18/3; 18/4; 20/4; 21/1; 22/3; 22/4; 23/1; 24/1; 25/1; 27/1; 28/6; 28/7; 28/8; 28/9; 46; 48/3; 48/4; 49/1; 51/3; 51/4; 51/5; 52/4; 54/4; 60/1; 67/1; 68/1; 69/1; 71; 72/1; 73/1; 76/4; 80/1 der Flur 19 sowie Flurstück 57 der Flur 20 in der Gemarkung Mühlhausen
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:
| • | im Süden: Putenzucht Schröterode (Gebäude mit Putenhaltung, ein Mehrfamilienhaus); |
| • | im Osten: Wald und landwirtschaftliche Nutzflächen; |
| • | im Westen: Gehölzbestand entlang der Landstraße L1016, |
| • | im Norden: Waldflächen des Forstbergs. |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die externen Maßnahmenflächen (zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) sind in den abgebildeten Übersichtsplänen dargestellt.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Standortes für den Betrieb einer Photovoltaik (PV)-Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik) geschaffen werden.
Neben dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
| 8 Stellungnahmen mit Umweltbezug von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, 2 Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Umweltverbände) | Blendschutz - Immissionsschutz, Artenschutz, Eingriff/Ausgleich, Wasserschutz, Bodenschutz, Altlastenverdachtsfläche, Denkmalschutz, Flächenverbrauch, Waldrecht, Biotopschutz, landwirtschaftliche Nutzfläche |
| Artenschutzrechtliche Prüfung sowie Kartierbericht von Fauna und Biotopen | Prüfung der Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten durch das Planverfahren (Bodenbrüter/Freibrüter in Gehölzen/Höhlenbrüter/Greifvögel/Feldhamster/Reptilien) - Vermeidungs- und ausgleichsmaßnahmen |
| Kampfmitteluntersuchung | Vorbelastung der Fläche durch militärische Nutzung |
| Geotechnischer Untersuchungsbericht | Boden/Wasser |
| Blendgutachten mit Zusatzbetrachtung OU Mühlhausen | Blendwirkung auf Straße, Wohnnutzung |
Hinweise:
Mühlhausen, den 18.12.2023
Dr. Bruns — Siegel
Oberbürgermeister