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Mitteilungsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 1/2025
Aktuelles aus dem Rathaus
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Aktuelles aus dem Rathaus

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 18.12.2024 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Wagenstedter Straße Süd“ und der Entwurf der Begründung werden vom

20.01.2025 bis 21.02.2025 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung/Klimaschutz, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten

montags

von 9 - 12 Uhr

dienstags

von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr

mittwochs

von 9 - 12 Uhr

donnerstags

von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr

freitags

von 9 - 12 Uhr

sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten

montags bis donnerstags

von 8 - 15:30 Uhr

freitags

von 8 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnung@muehlhausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung/Klimaschutz vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.

Durch die Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Nahversorgungsstandortes Wagenstedter Straße (Netto) gemäß dem Einzelhandelskonzept 2024 geschaffen werden.

Hinweise:

Das Aktuelle Einzelhandelskonzept ist auf der Homepage der Stadt Mühlhausen zu finden: www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/stadtverwaltung/stadtentwicklung-bauordnung/stadtplanung/staedtebauliche-konzepte/

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Dabei wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche umweltbezogene Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Mühlhausen, den 07.01.2025

gez. Dr. Bruns  —  Siegel

Oberbürgermeister