In der Stadtratssitzung am 18.12.2024 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse gefasst:
Beschluss Drucksache Nr.: 88/2024
Feststellung der Jahresrechnung 2023
Die Jahresrechnung 2023 wird auf Grundlage des Schlussberichts des
Rechnungsprüfungsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises vom 15.11.2024 nach § 80 Abs. 3 der
Thüringer Kommunalordnung festgestellt.
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung:
33 - Ja, 0 - Nein, 3 - Enthaltung, - einstimmig angenommen
Beschluss Drucksache Nr.: 87/2024
Entlastung des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2023
Der Oberbürgermeister und die Bürgermeisterin werden für das Haushaltsjahr 2023 auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung entlastet.
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung:
31 - Ja, 0 - Nein, 5 - Enthaltung, - einstimmig angenommen
Beschluss Drucksache Nr.: 77/2024
Anpassung der Elternbeiträge in den Mühlhäuser Kindertagesstätten ab 01.03.2025, 01.01.2026 und 01.01.2027
Der Stadtrat beschließt die stufenweise Anpassung der Elternbeiträge in den Mühlhäuser Kindertagesstätten um monatlich 30,00 € zum 01.03.2025, um monatlich weitere 30,00 € zum 01.01.2026 sowie um monatlich 30,00 € zum 01.01.2027.
Der Stadtrat beschließt weiterhin, die soziale Staffelung nur noch bis zum vierten Kind anzusetzen. Berücksichtigte Kinder sind dabei alle minderjährigen Familienmitglieder, die kindergeldberechtigt sind.
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung:
27 - Ja, 7 - Nein, 2 - Enthaltung, - mehrheitlich angenommen
Beschluss Drucksache Nr.: 82/2024
Aufhebung Friedhofsgebührensatzung Anrode
Der Stadtrat beschließt die angefügte Satzung zur Aufhebung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Anrode für den Ortsteil Hollenbach.
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung:
36 - Ja, 0 - Nein, 0 - Enthaltung, - einstimmig angenommen
Das Rechtssetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Beschluss Drucksache Nr.: 83/2024
Aufhebung Friedhofssatzung Anrode
Der Stadtrat beschließt die angefügte Satzung zur Aufhebung der Friedhofssatzung der Gemeinde Anrode für den Ortsteil Hollenbach.
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung:
36 - Ja, 0 - Nein, 0 - Enthaltung, - einstimmig angenommen
Das Rechtssetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Beschluss Drucksache Nr.: 84/2024
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Mühlhausen/Thüringen
Der Stadtrat hebt den Beschluss BV/0058/2024 über die Satzung zur Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Mühlhausen auf und beschließt die anliegende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt
Mühlhausen/Thüringen.
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung:
36 - Ja, 0 - Nein, 0 - Enthaltung, - einstimmig angenommen
Das Rechtssetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Beschluss Drucksache Nr.: 85/2024
Änderung Friedhofsatzung
Der Stadtrat beschließt die angefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen über die Nutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen.
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung:
36 - Ja, 0 - Nein, 0 - Enthaltung, - einstimmig angenommen
Das Rechtssetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Beschluss Drucksache Nr.: 91/2024
Einleitung des Verfahrens der 1. Änderung des Bebauungsplans „Hollenbacher Grube“ zur Errichtung einer Fahrzeughalle für die Freiwillige Feuerwehr auf dem Flurstück 175 in der Flur 4 der Gemarkung Hollenbach
Für den Bebauungsplan „Hollenbacher Grube“ wird das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans entsprechend § 1 Abs. 8 BauGB eingeleitet. Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Hollenbach. Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches geht aus dem als Anlage vorliegenden Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschusses.
Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Fahrzeughalle für die Freiwillige Feuerwehr Hollenbach zu schaffen.
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung:
31 - Ja, 0 - Nein, 5 - Enthaltung, - einstimmig angenommen
Das Rechtssetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Beschluss Drucksache Nr.: 78/2024
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Wagenstedter Straße Süd"
| 1. | Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 “Wagenstedter Straße Süd“ sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung (siehe Anlagen) gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 “Wagenstedter Straße Süd“ und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Homepage der Stadt Mühlhausen zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände etc. einzuholen (§ 4 Abs. 2 BauGB). |
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung:
35 - Ja, 0 - Nein, 1 - Enthaltung, - einstimmig angenommen
Das Rechtssetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Beschluss Drucksache Nr.: 86/2024
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Schulumlage
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung der zusätzlich benötigten finanziellen Mittel für die Zahlung der Schulumlage in der Haushaltsstelle 1 9000000 832100 in Höhe von 918.373 €.
Die Deckung der zusätzlich zum Haushaltsplan benötigten finanziellen Mittel erfolgt aus Mehreinnahmen in Höhe von 766.873 € sowie Minderausgaben in Höhe von 151.500 € im Verwaltungshaushalt. Die Auflistung aller Deckungsquellen erfolgt aufgrund der Vielzahl der Haushaltsstellen in der beigefügten Anlage.
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung:
36 - Ja, 0 - Nein, 0 - Enthaltung, - einstimmig angenommen
Beschluss Drucksache Nr.: 73/2024
Errichtung öffentlicher Toiletten im Stadtgebiet
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle nötigen Schritte zu prüfen und in die Wege zu leiten, um eine stetige Erweiterung öffentlicher Toiletten im Stadtgebiet zu gewährleisten.
| 1. | Feststellung relevanter Standorte im Stadtgebiet. | |
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| • | Hierbei soll der Sozialausschuss, unter Einbeziehung des Behinderten- und Seniorenbeirats, umgehend über mögliche Standorte (Spielplätze, touristische Ballungszentren etc.) entscheiden und priorisieren |
| 2. | Planung und Beratschlagung über die Errichtung zumindest einer Toilette als Sofort-Maßnahme im Jahr 2025 (Aufnahme im HHPl) sowie folgende (min. eine/Jahr) in den Jahren 2026, 2027 usw. | |
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| • | Beispiele aus anderen Städten einbeziehen und Kosten kalkulieren lassen |
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| • | Wie sollte die öffentliche Toilette dimensioniert sein? |
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| • | Wo liegen Schwerpunkte im Außendesign? |
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| • | Wie kann die Toiletten-Anlage barrierefrei gestaltet werden? |
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| • | Was muss bei der Innenausstattung beachtet werden? |
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| • | Welche Rolle spielt die anschließende Betreibung? |
Einreicher: WIR-Fraktion
Abstimmung:
30 - Ja, 2 - Nein, 5 - Enthaltung, - mehrheitlich angenommen
Beschluss Drucksache Nr.: 74/2024
Unterflur Glascontainer
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister alle Anstrengungen zu unternehmen, den teilweise desolaten Zustand rund um die Glascontainer im Stadtgebiet Mühlhausen zu verbessern.
Mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb sind Gespräche und Verhandlungen umgehend in die Wege zu leiten, damit hier eine deutliche Verbesserung erreicht wird.
Anzustreben sind neben alternativen Standorten, vornehmlich in den Bereichen der Inumlaufbringer (Einkaufsmärkte) begrünte Einhausungen und/oder vornehmlich sogenannte Unterflursysteme.
Einreicher: WIR-Fraktion
Abstimmung:
23 - Ja, 11 - Nein, 3 - Enthaltung, - mehrheitlich angenommen
Beschluss Drucksache Nr.: 79/2024
Mühlhäuser Straßenlampen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Folgendes zu realisieren:
| 1. | Erstellung einer öffentlichen Übersichtskarte: | |
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| - | Eine digitale Karte, die alle Straßenlampen im Stadtgebiet Mühlhausen und den Ortsteilen erfasst und anzeigt. |
| 2. | Prüfung zusätzlicher Maßnahmen: | |
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| - | Benennung des Standes der Umrüstung alter Leuchtmittel auf LED (z.B. Retrofit) |
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| - | Untersuchung der Möglichkeit der Praktikabilität bei Lichtabsenkung und Bewegungsmeldern |
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| - | Prüfung, ob es sinnvoll ist, an bestimmten Standorten Helligkeitsregulierung einzusetzen |
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| - | Ausstattung neuer Standorte mit Konstantlichtstromsteuerung gegen Überbeleuchtung und Energieverschwendung |
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| - | Priorisierung der Stadtgebiete in sicherheitsrelevante Bereiche unter Berücksichtigung von Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Ökologie. |
Einreicher: WIR-Fraktion
Abstimmung:
35 - Ja, 1 - Nein, 0 - Enthaltung, - mehrheitlich angenommen
Dr. Bruns
Oberbürgermeister