Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2024 die Aufhebung der abgeschlossenen Fördergebiete Damaschkestraße und Feldstraße sowie der Stadtumbaugebiete Gartenstraße, Wendewehr I und Wendewehr II beschlossen sowie die Verwaltung beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Fördermaßnahmen abzurechnen.
Sachverhalt:
Am 21.06.2001 hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen (Drucksache Nr. 409/2001) das „Stadtentwicklungskonzept zum wohnungswirtschaftlichen Strukturwandel in der Stadt Mühlhausen ab dem Jahr 2001“ (SEK 2001) beschlossen. Während der Erarbeitung des SEK erfolgte eine Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen SWG und WGM zwecks Abstimmung der städtischen Zielstellungen. Ein solches SEK wurde aufgrund der gravierenden Änderungen des Wohnungsmarktes in den Jahren nach der politischen Wende erforderlich. Der Wohnungsmarkt war durch ein erhebliches Überangebot an Wohnungen gekennzeichnet, in der Folge kam es zum Teil zu einer drastischen Zunahme der Wohnungsleerstände. Ziel war demnach, die Stadt vom Rand her zurückzubauen, das heißt, für die beiden Wohngebiete Damaschkestraße und Gartenstraße war der komplette Abriss vorgesehen. In der Feldstraße sowie in Wendewehr I und Wendewehr II wurde der Rückbau einzelner Wohnblöcke angestrebt.
Das beschlossene Stadtentwicklungskonzept war Voraussetzung zur Bewilligung von Fördermitteln. Das Land Thüringen erließ zum 01.01.2001 ein Förderprogramm zur Wohnungsmarktstabilisierung, womit insbesondere Maßnahmen der Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften gefördert werden konnten. Auf Grundlage des SEK wurden die Damaschkestraße und Feldstraße als Fördergebiete für die angestrebten Rückbaumaßnahmen definiert sowie die Gartenstraße und Wendewehr I und Wendewehr II mit Beschluss vom 02.02.2006 nach § 171 b BauGB als Stadtumbaugebiete festgelegt, um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.
Mit Hilfe dieser Fördermittel wurden die Gebiete Damaschkestraße und Gartenstraße vollständig zurückgebaut. In den Gebieten Feldstraße, Wendewehr I und Wendewehr II wurden die zuvor von den Wohnungsunternehmen definierten Wohnblöcke zurückgebaut. Das Ziel des SEK, den Wohnungsleerstand durch Rückbaumaßnahmen zu reduzieren, wurde somit erreicht. Auch die Analyse der Wohnungsmarktprognose von 2022 hat gezeigt, dass diese Fördergebiete nun nicht mehr notwendig sind (vgl. Anlage 1). In Tabelle 1 sind die Rahmendaten der vier aufzuhebenden Gebiete nochmals aufgezeigt.
| Gebiet | Bezeichnung | Stadtrats-beschluss vom | Umsetz- ungs-zeitraum | Anmerkungen |
| Damaschke- straße | Fördergebiet nach Stadtentwick- lungskonzept aus dem Jahr 2001 | 21.06.2001 | 2003 bis 2004 | Abgeschlossen Eine neue Festlegung eines Fördergebietes im Bereich Forstberg ist denkbar, allerdings mit neuer Abgrenzung und Zielstellung. |
| Feldstraße | Fördergebiet nach Stadtentwick- lungskonzept aus dem Jahr 2001 | 21.06.2001 | 2002 bis 2008 | Abgeschlossen Am 31.01.2019 wurde auf Grundlage des ISEK 2018 das Stadtumbaugebiet Feldstraße nach § 171 b BauGB mit neuen Zielstellungen vom Stadtrat beschlossen, dieses bleibt erhalten. |
| Gartenstraße | Stadtumbau- gebiet nach § 171 b BauGB | 02.02.2006 | 2005 bis 2006 | Abgeschlossen |
| Wendewehr I und Wendewehr II | Stadtumbau- gebiet nach § 171 b BauGB | 02.02.2006 | 2006 bis 2008 | Abgeschlossen |
Tabelle 1: Übersicht der abgeschlossenen Fördergebiete; Stand: September 2024
Mit der Umstrukturierung der Städtebauförderung 2020 wurden neue Städtebauförderprogramme aufgelegt und die Bund-Länder-Programme Stadtumbau Ost - Aufwertung / Rückbau und Sicherung werden abfinanziert. Die Städte und Gemeinden sind gehalten die entsprechenden Gebiete abzurechnen.
Hinweis:
Nach Aufhebung und Abrechnung der alten Fördergebiete Damaschkestraße und Feldstraße sowie der Stadtumbaugebiete Gartenstraße, Wendewehr I und Wendewehr II bleiben im Mühlhäuser Stadtgebiet noch das Sanierungsgebiet „Altstadtsanierung Mühlhausen“ (seit 1991), die Stadtumbaugebiete Ballongasse (seit 2007) und Feldstraße (seit 2019) sowie das Fördergebiet „Grüner Korridor“ (seit 2019) erhalten. In diesen Gebieten sind aktuell wie auch künftig mehrere Maßnahmen geplant, um die Stadtentwicklungsziele entsprechend des aktuellen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK 2018) zu erreichen.
Mühlhausen, den 04.11.2024
Dr. Bruns — Siegel
Oberbürgermeister