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Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis

Öffentliche Mahnung von Abfallgebühren

Alle Gebührenpflichtigen, die mit der Bezahlung der Abfallgebühren bis einschließlich 2023 im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände innerhalb von einer Woche zu zahlen an den

Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis

Bonatstraße 50, 99974 Mühlhausen

Bankverbindung:

IBAN: DE 07820800000442503000

BIC: DRESDEFF827,

Commerzbank AG Mühlhausen.

Sofern die Bezahlung der rückständigen Gebühren nicht erfolgt, werden diese im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.

Mühlhausen, den 01.12.2023

Mülverstedt

Betriebsleiterin