Auch in diesem Jahr gilt für den Jahreswechsel ein Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen wie Silvesterraketen, Raketenbatterien, Knallkörper, Fontänen etc. (Kategorie F2) im Bereich der historischen Altstadt von Mühlhausen sowie in einer angrenzenden Pufferzone. Dieses Verbot wurde verlängert und bleibt zunächst bis zum Jahreswechsel 2026/2027 bestehen.
Warum gibt es das Abbrennverbot?
Die Altstadt von Mühlhausen mit ihrer einzigartigen historischen Bausubstanz ist ein wertvolles Kulturerbe. Die engen Gassen, die denkmalgeschützten Fachwerkhäuser und die fast vollständig erhaltene Stadtmauer machen sie besonders schützenswert.
Feuerwerkskörper wie Raketen oder Batterien können erhebliche Brandgefahren verursachen:
Das Verbot schützt damit nicht nur die Bausubstanz, sondern auch die Sicherheit der Menschen, die in der Altstadt wohnen oder dort feiern.
Wo genau gilt das Verbot?
Das Abbrennverbot gilt für den gesamten Bereich der historischen Altstadt sowie für eine angrenzende Pufferzone. Der genaue Bereich ist auf der Karte im Lageplan dargestellt.
Darf Feuerwerk trotzdem abgebrannt werden?
Ja, außerhalb der Verbotszone ist es weiterhin erlaubt, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 am 31. Dezember und 1. Januar abzubrennen. Dies ermöglicht es Ihnen, den Jahreswechsel sicher zu feiern, während die Altstadt geschützt bleibt.
Warum ist das Verbot notwendig?
Das Abbrennverbot hat sich bewährt. Auch für die Zukunft ist diese Maßnahme unerlässlich, um die historische Bausubstanz und die Sicherheit zu gewährleisten.
Die Stadt Mühlhausen dankt allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen der Stadt für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei der Bewahrung unseres Kulturerbes.