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Mitteilungsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 12/2024
Sonstiges
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Sonstiges

Alle Gebührenpflichtigen, die mit der Bezahlung der Abfallgebühren bis einschließlich 2024 im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände innerhalb von einer Woche an den

Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis

Bonatstraße 50, 99974 Mühlhausen

Bankverbindung:

IBAN: DE 07820800000442503000

BIC: DRESDEFF827, Commerzbank AG Mühlhausen

zu zahlen.

Sofern die Bezahlung der rückständigen Gebühren nicht erfolgt, werden diese im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.

Mühlhausen, den 19.11.2024

Mülverstedt, Werkleiterin