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Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Bewerber für das Schöffenamt gesucht

Wahl der Erwachsenenschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 für das Schöffengericht beim Amtsgericht Mühlhausen und die Strafkammern beim Landgericht Mühlhausen

Am 31.12.2023 enden die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen. Damit beginnt am 01. Januar 2024 bundeseinheitlich die neue 5-jährige Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen an den Amts- und Landgerichten.

Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu gesetzeskonformen Verhalten stärken. Sie bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Gerichtsverfahren ein und üben ihr Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Schöffen tragen mit dazu bei, dass das Recht dem sozialen Wandel und dem gesellschaftlichen Verständnis von Gerechtigkeit angepasst wird. Schöffen sind Teil der 3. Staatsgewalt, der Rechtsprechung.

Grundlage für die im September/Oktober 2023 stattfindende Schöffenwahl beim Amtsgericht Mühlhausen bildet eine gemeindliche Vorschlagsliste, die vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen spätestens bis zum 15. Juni 2023 beschlossen sein soll.

Schöffe kann grundsätzlich jeder Deutsche werden im Alter zwischen 25 und 69 Jahren, der zum Zeitpunkt der Listenaufstellung in Mühlhausen wohnt. Berufliche oder sonstige besondere Kenntnisse und Fähigkeiten werden ausdrücklich nicht verlangt. Wichtig dagegen ist das ständige Bemühen um Objektivität und Unparteilichkeit sowie das sich Bekennen zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Wenn Sie Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt haben, richten Sie bitte Ihre formlose Bewerbung bis zum 21. April 2023 an die Stadtverwaltung Mühlhausen, Referat Recht, Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen, gerne auch per E-Mail an: recht@muehlhausen.de. Von hier aus erhalten sie die notwendigen Aufnahmeerklärungen sowie bei Bedarf weitere Informationen. Die Aufnahmeerklärung finden Sie auch auf der Homepage der Stadt unter www.muehlhausen.de/schoeffen-gesucht

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz nicht in Mühlhausen haben, wenden sich bitte an ihre zuständige Gemeindeverwaltung.

Mühlhausen, den 02.02.2023

gez. Bedranowsky

Referatsleiter