Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Finanzamt Mühlhausen: Bekanntmachung über Nachschätzungsarbeiten

Bekanntmachung über Nachschätzungsarbeiten aufgrund des § 11 des Bodenschätzungsgesetzes in der Gemarkung Mühlhausen sowie in den Ortsteilen der Stadt Mühlhausen

Zur Wertermittlung im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen auf Landwirtschaftsflächen der folgender Flurbereinigungsverfahren erforderlich geworden:

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Flurbereinigungsbereich Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha

Flurbereinigungsverfahren Großengottern, AZ.: 1-3-0651

Flurbereinigungsverfahren Seebach, AZ.: 1-3-0636

Flurbereinigungsverfahren Mühlhausen-Süd, AZ.: 1-3-0630

Flurbereinigungsverfahren Mühlhausen-Nord, AZ.: 1-3-0629

Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt I S. 3176) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamts durchzuführen.

Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Beginn: Februar 2023

Dauer: bis Ende des Jahres 2023

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von Ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

gez. LRD Getto

Amtsleiter des Finanzamtes