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Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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4. Satzung z. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen vom 03.02.2023

4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen vom 03.02.2023

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 01.02.2023 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

1. § 2 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 2

Ortsteile

Zur Stadt Mühlhausen/Thüringen gehören - neben der Kernstadt - folgende Ortsteile:

1.

Bollstedt,

2.

Felchta,

3.

Görmar,

4.

Grabe,

5.

Hollenbach,

6.

Höngeda,

7.

Saalfeld,

8.

Seebach,

9.

Windeberg.“

2. § 3 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 3

Ortsteile mit Ortsteilverfassung

In folgenden Ortsteilen wird die die Ortsteilverfassung gemäß § 45 ThürKO eingeführt:

1.

Bollstedt,

2.

Felchta,

3.

Görmar,

4.

Grabe,

5.

Hollenbach,

6.

Höngeda,

7.

Saalfeld,

8.

Seebach,

9.

Windeberg.“

3. § 6 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Die Ortsteilratsmitglieder werden für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Zahl der Ortsteilratsmitglieder beträgt in den Ortsteilen:

1.

Bollstedt

8 Mitglieder,

2.

Felchta

6 Mitglieder,

3.

Görmar

6 Mitglieder,

4.

Grabe

6 Mitglieder,

5.

Hollenbach

4 Mitglieder,

6.

Höngeda

6 Mitglieder,

7.

Saalfeld

4 Mitglieder,

8.

Seebach

6 Mitglieder,

9.

Windeberg

4 Mitglieder.“

4. § 10 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst:

„(5) Die ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

der Ortsteilbürgermeister

1.

des Ortsteils Bollstedt

450,00 €

2.

des Ortsteils Felchta

360,00 €

3.

des Ortsteils Görmar

360,00 €

4.

des Ortsteils Grabe

360,00 €

5.

des Ortsteils Hollenbach

210,00 €

6.

des Ortsteils Höngeda

360,00 €

7.

des Ortsteils Saalfeld

210,00 €

8.

des Ortsteils Seebach

360,00 €

9.

des Ortsteils Windeberg

210,00 €.“

5. § 14 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

„(2) Sonstige gesetzlich erforderliche Bekanntmachungen, falls nicht durch Bundes- oder Landesrecht anders geregelt, erfolgen auf der Homepage der Stadt Mühlhausen (gegenwärtige Internetadresse: www.muehlhausen.de).

Zusätzlich werden Zeit, Ort und Tagesordnung von Sitzungen der Ortsteilräte

bekannt gemacht. Das Gleiche gilt für alle im Zusammenhang mit der Durchführung von Ortsteilratswahlen erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Mühlhausen, den 03.02.2023

gez. Bruns

Dr. Bruns

Oberbürgermeister  —  Siegel

Mit Schreiben vom 03.02.2023 wurde die Eingangsbestätigung der Kommunalaufsicht erteilt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen.