Wie bereits auf der Homepage www.muehlhausen.de amtlich bekanntgemacht:
Am 16.12.2022 hat der Oberbürgermeister folgende Eilentscheidungen getroffen:
In der Haushaltsstelle 1.7710000.553000 Pflege- und Inspektionskosten, Unterhaltung und Instandsetzung genehmigte ich die beantragten Mittel in Höhe von 11.000 €. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgte in gleicher Höhe aus - Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in der Haushaltsstelle 1.8550000.131100 Innergemeinschaftliche Holzverkaufserlöse.
Am 20.12.2022 hat der Oberbürgermeister folgende Eilentscheidungen getroffen:
In der Haushaltsstelle 1.7910000.655400 Vergütung an Dritte - Zukunftszentrum Europäische Transformation und Deutsche Einheit genehmigte ich die beantragten Mittel in Höhe von 3.561 €. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgte in gleicher Höhe aus - Minderausgaben des Verwaltungshaushaltes in der Haushaltsstelle 1.0240000.653100 Amtsblatt, sonstige Bekanntmachungen.
gez. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister
In der Sozialausschusssitzung am 26.01.2023 wurde der nachfolgend aufgeführte Beschluss einstimmig gefasst:
Beschluss Drucksache Nr.: 673/2023
Förderung im Rahmen des Investitionsprogramms zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung
Der Sozialausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinie zum „Investitionsprogramm zur Intensivierung der Außendarstellung und der überregionalen Vermarktung“ den finanziellen Zuschuss für den Mühlhäuser Boxclub in Höhe von 5.000,00 Euro.
In der Stadtratssitzung am 01.02.2023 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache Nr.: 658/2023
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-37 "Höngeda, Am Vogteier Weg"
Für die Flurstücke 21/2 und 77 (Teilfläche) in der Flur 2 der Gemarkung Höngeda wird das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 BauGB eingeleitet.
Der Geltungsbereich des künftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Höngeda, westlich der in den 1990er Jahren errichteten Wohnbebauung. Das Plangebiet weist eine Größe von etwa 1,09 ha auf. Die Abgrenzung geht aus dem als Anlage angefügten Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bereich ist derzeit durch den Bebauungsplan "Hinter der Kirche" überplant. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnhauses, einer Kfz-Werkstatt/Halle und eines Reitplatzes mit dazu gehörenden Einrichtungen zu schaffen.
Beschluss Drucksache Nr.: 660/2023
Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 13 "Entenbühl" - Aufhebung von Beschlüssen des ruhenden Verfahrens "Entenbühl"
Für das Quartier Brückenstraße, Unterm Nußbaum, Zöllnersgasse, Auf dem Damme und Entenbühl ist gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufzustellen.
Die Stadt verfolgt das Ziel, einen städtebaulichen Missstand im unmittelbaren Zentrum der historischen Altstadt zu beseitigen. Die ehemalige Industriefläche (ehemals ZEKIWA) soll einer höherwertigen Nutzung und Gestaltung zugeführt werden. Am Entenbühl ist durch neue Gebäude eine Raumkante zu schaffen, die den historischen Platz wieder baulich fasst. Die Stadt möchte die Entwicklung der Fläche aktiv steuern. Die künftige Nutzung soll dem Potential dieser Fläche im Herzen der Altstadt gerecht werden und sie soll die Interessen sowohl der Bewohner als auch der Besucher der Innenstadt berücksichtigen.
Die Abgrenzung des Bereichs des aufzustellenden Bebauungsplans geht aus dem angefügten Lageplan hervor. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Zusammenhang mit der neuen Aufstellung des Bebauungsplans werden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse aufgehoben:
| - | Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Entenbühl" vom 25.05.1994 (Drucksache Nr.: 885/1994), |
| - | Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans "Entenbühl" vom 07.12.1995 (Drucksache Nr.: 335/1995), |
| - | Billigung und öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 13 "Entenbühl" vom 21.09.2000 (Drucksache Nr.: 244/2000), |
| - | Entscheidungen über die Anregungen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 "Entenbühl" vom 14.12.2000 (Drucksache Nr.: 324/2000), |
| - | Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 13 "Entenbühl" vom 14.12.2000 (Drucksache Nr.: 325/2000) und |
| - | Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 "Entenbühl" vom 12.12.2002 (Drucksache Nr.: 687/2002). |
Beschluss Drucksache Nr.: 671/2023
Änderung der Hauptsatzung (Hollenbach)
Der Stadtrat beschließt die angefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.
Beschluss Drucksache Nr.: 663/2023
Satzung über die Einrichtung eines Wasserwehrdienstes in der Stadt Mühlhausen (Mühlhäuser Wasserwehrsatzung MhlWwS)
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Einrichtung eines Wasserwehrdienstes in der Stadt Mühlhausen (Mühlhäuser Wasserwehrsatzung MhlWwS).
Das Rechtssetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Beschluss Drucksache Nr.: 662/2023
Zustimmung zur Kreditaufnahme für diverse Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Mühlhausen GmbH (Wärme-, Strom- und Gasnetzinfrastruktur)
Der Stadtrat stimmt einer Kreditaufnahme in Höhe von bis zu 4.182 TEUR durch die Stadtwerke Mühlhausen GmbH für diverse Investitionsmaßnahmen u. a. in die Wärme-, Strom- und Gasnetzinfrastruktur zu und ermächtigt damit die kommunalen Mitglieder des Aufsichtsrats, ihrerseits der Kreditaufnahme zuzustimmen (§ 74 Abs. 1 ThürKO).
Beschluss Drucksache Nr.: 668/2023
Mühlhäuser Eisbahn
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Haushaltsplan 2023 eine Haushaltsstelle "Mühlhäuser Eisbahn" zu schaffen und diese mit einem Betrag von 36.000,- € anzusetzen.
Die Haushaltsstelle wird mit einem Sperrvermerk versehen bis ein tragbares Konzept zur Betreibung vorliegt.
Der Sperrvermerk wird durch den Stadtrat aufgehoben.
Beschluss Drucksache Nr.: 674/2023
Bewerbung Feuerwehrolympiade 2026
Die Stadt Mühlhausen bewirbt sich um die Feuerwehrolympiade im Jahr 2026.
Der Finanzausschuss wird in der ersten und laufenden Sitzung nach der Haushaltsdebatte über die Kostenstruktur informiert. Die Kostenstruktur (Zusammensetzung) wird unverzüglich in den internen Teil eingestellt.
Der nachstehende Beschluss erhielt in der Stadtratssitzung am 01.02.2023 nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache Nr.: 655/2022
Bewässerungssäcke für Bäume
Es wird beantragt, 500 Stück als erstes Los zu beschaffen und hierfür 20.000,00 € bereitzustellen.
gez. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister