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Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Gebührensatzung der Stadtbibliothek Jakobikirche vom 25.01.2024

Auf der Grundlage der §§ 19 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) und der §§ 1, 2, 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - ThürKAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) und § 2 der Benutzungssatzung der Stadtbibliothek Jakobikirche hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in der Sitzung am 14.12.2023 die folgende Gebührensatzung beschlossen:

§ 1 Gebühren und Auslagen

Für die Nutzung der Stadtbibliothek werden Gebühren und Auslagen nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis in der Anlage zu dieser Satzung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner/-schuldnerin

(1) Schuldner/Schuldnerin der Gebühren ist, wer die gebührenpflichtige Leistung veranlasst, in Anspruch genommen oder Gebühren durch Leihfristüberschreitung oder andere im Gebühren- und Auslagenverzeichnis aufgeführte Tatbestände verwirklicht hat bzw. deren gesetzliche Vertreter und Vertreterinnen.

(2) Mehrere Personen können als Gesamtschuldner bzw. -schuldnerin in Anspruch genommen werden.

§ 3 Entstehen und Fälligkeit von Gebühren und Auslagen

(1) Die Gebühren und Auslagen entstehen mit der Verwirklichung des jeweiligen Gebührentatbestandes gemäß Gebühren- und Auslagenverzeichnis.

(2) Die Gebühren und Auslagen werden mit Bekanntgabe fällig.

§ 4 Befreiungen und Ermäßigungen

(1) Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schulen und Kindertagesstätten zahlen keine Benutzungsgebühr (Jahresgebühr).

(2) Schüler/Schülerinnen, Auszubildende, Studierende, Leistungsbeziehende nach SGB II/III/XII zahlen unter Vorlage des entsprechenden Nachweises nur die Hälfte der Jahresgebühr.

(3) Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung entbinden nicht von der Zahlung von Schadenersatz und Auslagen.

§ 5 Schlussbestimmung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Zugleich tritt die Gebührensatzung der Stadtbibliothek vom 25.03.2010 außer Kraft.

Mühlhausen, den 25.01.2024

gez. Dr. Bruns

Dr. Bruns

Oberbürgermeister  —  - Siegel -

Die Eingangsbestätigung der Kommunalaufsicht wurde mit Schreiben vom 10.01.2024 erteilt.

Anlage:

Gebühren- und Auslagenverzeichnis zur Gebührensatzung der Stadtbibliothek

 — 

Hinweis:

Ab sofort ist das Entrichten der Jahresgebühr per SEPA-Lastschrift möglich!