Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.02.2024 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung
1. § 2 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 2 Ortsteile
Zur Stadt Mühlhausen/Thüringen gehören - neben der Kernstadt - folgende Ortsteile:
| 1. | Bollstedt, |
| 2. | Eigenrieden, |
| 3. | Felchta, |
| 4. | Görmar, |
| 5. | Grabe, |
| 6. | Hollenbach, |
| 7. | Höngeda, |
| 8. | Saalfeld, |
| 9. | Seebach, |
| 10. | Windeberg.“ |
2. § 3 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 3 Ortsteile mit Ortsteilverfassung
In folgenden Ortsteilen wird die die Ortsteilverfassung gemäß § 45 ThürKO eingeführt:
| 1. | Bollstedt, |
| 2. | Eigenrieden, |
| 3. | Felchta, |
| 4. | Görmar, |
| 5. | Grabe, |
| 6. | Hollenbach, |
| 7. | Höngeda, |
| 8. | Saalfeld, |
| 9. | Seebach, |
| 10. | Windeberg.“ |
3. § 6 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Die Ortsteilratsmitglieder werden für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Zahl der Ortsteilratsmitglieder beträgt in den Ortsteilen:
| 1. | Bollstedt | 8 Mitglieder, |
| 2. | Eigenrieden | 4 Mitglieder, |
| 3. | Felchta | 6 Mitglieder, |
| 4. | Görmar | 6 Mitglieder, |
| 5. | Grabe | 6 Mitglieder, |
| 6. | Hollenbach | 4 Mitglieder, |
| 7. | Höngeda | 6 Mitglieder, |
| 8. | Saalfeld | 4 Mitglieder, |
| 9. | Seebach | 6 Mitglieder, |
| 10. | Windeberg | 4 Mitglieder.“ |
4. § 10 wird wie folgt geändert:
| a) | Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst: |
„(5) Die ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
der Ortsteilbürgermeister
| 1. | des Ortsteils Bollstedt | 450,00 € |
| 2. | des Ortsteils Eigenrieden | 210,00 € |
| 3. | des Ortsteils Felchta | 360,00 € |
| 4. | des Ortsteils Görmar | 360,00 € |
| 5. | des Ortsteils Grabe | 360,00 € |
| 6. | des Ortsteils Hollenbach | 210,00 € |
| 7. | des Ortsteils Höngeda | 360,00 € |
| 8. | des Ortsteils Saalfeld | 210,00 € |
| 9. | des Ortsteils Seebach | 360,00 € |
| 10. | des Ortsteils Windeberg | 210,00 €.“ |
| b) | Absatz 10 wird aufgehoben. |
5. § 14 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 14 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen erfolgt in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes „Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen. Die elektronischen Ausgaben des Amtsblattes werden auf der Internetseite www.muehlhausen.de bereitgestellt und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung kostenfrei einsehbar und bei Bedarf als Ausdruck erhältlich. Auf den Urschriften der Satzungen sind die Form und der Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken.
(2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine öffentliche Bekanntmachung nicht nach der in Satz 1 festgelegten Form erfolgen, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an den Verkündungstafeln der Stadt Mühlhausen/Thüringen.
Diese Verkündungstafeln sind an folgenden Stellen aufgestellt bzw. angebracht:
| Kernstadt Mühlhausen | — — | Verkündungstafel Ratsstraße 25 |
| Kernstadt Mühlhausen |
| Verkündungstafel Brotlaube 21 |
| im Ortsteil Bollstedt |
| Verkündungstafel Riedstraße (an der Kirche) |
| im Ortsteil Eigenrieden |
| Verkündungstafel Oberdorf 1 |
| im Ortsteil Felchta |
| Verkündungstafeln Mühlhäuser Weg 143, Eigenrieder Weg 59, Eigenrieder Weg 93, Felchtaer Hauptstr. 24 am Haus der Kirche, Felchtaer Hauptstr. 47, Felchtaer Hauptstr. 113 an der Gemeindeschänke, Felchtaer Hauptstr. 153 |
| im Ortsteil Görmar |
| Verkündungstafeln Mühlhäuser Straße am Backsgarten gegenüber Haus Nr. 62, am Kirchberg gegenüber Einmündung Siedlung, in der Berg-straße gegenüber Haus Nr. 168 |
| im Ortsteil Grabe |
| Verkündungstafel an der Hauptstraße (B 249 gegenüber FFW) |
| im Ortsteil Hollenbach |
| Verkündungstafeln in der Alten Dorfstraße vor Haus Nr. 40 a und in der Straße An der Chaussee vor Haus Nr. 10 |
| im Ortsteil Höngeda |
| Verkündungstafel Auf dem Anger (gegenüber Gaststätte) |
| im Ortsteil Saalfeld |
| Verkündungstafel Hauptstraße 61 (FFW) |
| im Ortsteil Seebach |
| Verkündungstafel Am Plan 1 |
| im Ortsteil Windeberg |
| Verkündungstafel am Eingang zum Spielplatz gegenüber dem Haus Am Anger Nr. 1 |
Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.
(3) Für sonstige gesetzlich erforderliche öffentliche, amtliche oder ortsübliche Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. Dies gilt insbesondere für Bekanntmachungen nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz oder der Thüringer Kommunalwahlordnung.
(4) Ausschließlich informativ werden Zeit, Ort und Tagesordnung von Sitzungen der Ortsteilräte sowie alle im Zusammenhang mit der Durchführung von Ortsteilratswahlen erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen durch Aushang an den jeweiligen Verkündungstafeln in den Ortsteilen bekannt gemacht.
(5) Neben den elektronischen Ausgaben des Amtsblattes kann die Stadt Mühlhausen/Thüringen ein allgemeines Informationsblatt als Druckerzeugnis zur Verfügung stellen in dem neben Hinweisen auf Veröffentlichungen nach den Absätzen 1 und 3 auch nichtamtliche Mitteilungen aus dem Gemeindeleben, Veranstaltungen und Anzeigen enthalten sind.
Artikel 2 Ermächtigung zur Neubekanntmachung
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Hauptsatzung nach Inkrafttreten dieser Änderungssatzung unter Berücksichtigung aller Änderungen neu bekannt zu machen.
Artikel 3 Inkrafttreten
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Abweichend hiervon tritt Nr. 5 am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Mühlhausen, den 19.02.2024
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister — Siegel
Die Eingangsbestätigung der Kommunalaufsicht wurde mit Schreiben vom 14.02.2024 erteilt.