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Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich Schröterode (Solarpark Schröterode) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 07.02.2024 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schröterode, der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht sowie bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug werden vom

04.03.2024 bis 12.04.2024 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten

montags

von 09 - 12 Uhr

dienstags

von 09 - 12 und 13 - 18 Uhr

mittwochs

von 09 - 12 Uhr

donnerstags

von 09 - 12 und 13 - 16 Uhr

freitags

von 09 - 12 Uhr

sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten

montags bis donnerstags

von 08 - 15:30 Uhr

freitags

von 08 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnung@muehlhausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Der Änderungsbereich befindet sich etwa 4,3 km nordöstlich der Kernstadt. Er weist eine Größe von ca. 44 Hektar auf und besteht aus zwei Bereichen.

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:

im Süden:

Putenzucht Schröterode und landwirtschaftliche Nutzflächen

im Osten:

Wald und landwirtschaftliche Nutzflächen;

im Westen:

Gehölzbestand entlang der Landstraße L1016,

im Norden:

Waldflächen des Forstbergs.

Die Änderungsbereiche sind im abgebildeten Übersichtsplan/Orientierungsplan dargestellt.

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Standortes für den Betrieb einer Photovoltaik (PV)-Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik) geschaffen werden.

Neben dem Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mühlhausen, den 13.02.2024

gez. Bruns

Dr. Bruns  —  Siegel

Oberbürgermeister