Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 07.02.2024 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Schröterode, der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht sowie bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug werden vom
04.03.2024 bis 12.04.2024 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
| montags | von 09 - 12 Uhr |
| dienstags | von 09 - 12 und 13 - 18 Uhr |
| mittwochs | von 09 - 12 Uhr |
| donnerstags | von 09 - 12 und 13 - 16 Uhr |
| freitags | von 09 - 12 Uhr |
sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten
| montags bis donnerstags | von 08 - 15:30 Uhr |
| freitags | von 08 - 13:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnung@muehlhausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Der Änderungsbereich befindet sich etwa 4,3 km nordöstlich der Kernstadt. Er weist eine Größe von ca. 44 Hektar auf und besteht aus zwei Bereichen.
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:
| • | im Süden: | Putenzucht Schröterode und landwirtschaftliche Nutzflächen |
| • | im Osten: | Wald und landwirtschaftliche Nutzflächen; |
| • | im Westen: | Gehölzbestand entlang der Landstraße L1016, |
| • | im Norden: | Waldflächen des Forstbergs. |
Die Änderungsbereiche sind im abgebildeten Übersichtsplan/Orientierungsplan dargestellt.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Standortes für den Betrieb einer Photovoltaik (PV)-Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik) geschaffen werden.
Neben dem Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
| 6 Stellungnahmen mit Umweltbezug von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, 1 Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Umweltverband) | Blendschutz - Immissionsschutz, Artenschutz, Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserschutz, Bodenschutz, Flächenverbrauch, Waldrecht, Biotopschutz, landwirtschaftliche Nutzfläche, Standortwahl, geologisch Situation |
Hinweise:
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mühlhausen, den 13.02.2024
gez. Bruns
Dr. Bruns — Siegel
Oberbürgermeister