Das Bundesmeldegesetz (BMG) gestattet den Meldebehörden die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Mühlhausen gemeldeter Einwohner zu nachfolgenden Zwecken:
| 1. | Melderegisterauskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung (§ 50 Absatz 1 BMG) |
| 2. | Melderegisterauskünfte an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk auf deren Ersuchen zur Ehrung von Alters- und Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Jubiläum (§ 50 Absatz 2 BMG) |
| 3. | Melderegisterauskünfte sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) (§ 50 Absatz 3 BMG) |
| 4. | Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften; auch Übermittlung von Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Familienangehörige sind hiernach der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern (§ 42 Absatz 1 bis 3 BMG) |
| 5. | Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nach § 58c Absatz 1 Soldatengesetz zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften (§ 36 Absatz 2 BMG) Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen (§§ 50 Absatz 5, 42 Absatz 3 und 36 Absatz 2 BMG). |
Der Widerspruch kann persönlich im Bürgerbüro, Obermarkt 21 in Mühlhausen, zur Niederschrift, schriftlich formlos oder unter Verwendung des abgedruckten Formulars und mit Ihrer Unterschrift versehen, eingelegt werden. Zur Vereinfachung besteht auch die Möglichkeit, das online bereitgestellte Formular „Widerspruch gegen Datenübermittlung“ zu verwenden, abzurufen unter: www.muehlhausen.de/downloads
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
| Montag | 8 - 12 Uhr |
| Dienstag | 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen, Termine nach Vereinbarung möglich |
| Donnerstag | 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr |
| Freitag | 8 - 12 Uhr |
| 1. Sa. im Monat | 9 - 11:30 Uhr |
Bereits bei der Meldebehörde vorliegende Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden, sofern sie zwischenzeitlich nicht von Ihnen widerrufen worden sind.