Endlich verwandelt sich das Mühlhäuser Lindenbühl wieder in ein frühlingshaftes Meer aus Blausternen. Foto: Stadt Mühlhausen
Alle Städte und Gemeinden in Deutschland müssen ab diesem Jahr die Hebesätze für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) anpassen. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die seit Jahrzehnten unveränderte Bewertung von Grundstücken als ungerecht und benachteiligend eingestuft hat. Daher wurde ein neues Bewertungsverfahren eingeführt. Thüringen hatte sich entschieden, das vom Bund erarbeitete Modell zur Neubewertung anzuwenden, obwohl die Länder auch eigene Modelle hätten entwickeln können.
Allerdings führt die Anwendung des Bundesmodells dazu, dass die Steuerlast für Wohnimmobilien steigt, insbesondere für Neubauten, während Gewerbeimmobilien entlastet werden. Da diese Entwicklung als ungerecht empfunden wird, hat die neue Thüringer Landesregierung angekündigt, zum 1. Januar 2026 Änderungen vorzunehmen. Sie plant, sich am Modell des Freistaats Sachsen zu orientieren, das die steuerliche Mehrbelastung für Wohnimmobilien und gleichzeitige Entlastung von Gewerbeimmobilien ausgleicht.
Auch die Stadtverwaltung Mühlhausen, die die neuen gesetzlichen Regelungen umsetzen muss, hat intensiv geprüft, wie die Auswirkungen der aktuell erforderlichen Umsetzung des Bundesmodells abgemildert werden können. „Wir wollen verhindern, die Erhöhung in vollem Umfang an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns.
Gemeinsam mit einem Großteil der Mitglieder der Mühlhäuser Stadtrates unter Federführung der WIR-Fraktion wurde ein Kompromiss erarbeitet und in der jüngsten Ratssitzung mit großer Mehrheit beschlossen. Demnach bleibt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Mühlhausen im Jahr 2025 unverändert. Um die Einnahmeverluste im städtischen Haushalt auszugleichen, werden Einsparungen vorgenommen und die Gewerbesteuer (die auf den Gewinn von Unternehmen erhoben wird) für das Jahr 2025 befristet von 420 auf 435 Prozent erhöht. Dadurch soll die Zeit bis zur landesweiten Reform auf eine für alle Seiten tragbare Weise überbrückt werden.