Die Tage werden länger, die Natur ist erwacht. Die Freude auf den Frühling wird aber nicht selten vom Anblick von allerlei Unrat getrübt: Verpackungen, Flaschen, Altreifen, Müllsäcke und Taschentücher säumen Wiesen und Wege. Auch Flächen rund um Glas- oder Altkleidercontainer werden leider mancherorts als illegaler Ablageplatz für Müll genutzt.
Das schadet nicht nur Natur, sondern uns allen, da die anfallenden Entsorgungskosten durch die Abfallgebühren gedeckt werden oder den städtischen Haushalt belasten. Um daran etwas zu ändern, sind wir alle gefragt!
Wir alle können und sollten unseren Beitrag leisten und andere für sorgsames Handeln sensibilisieren. Das fängt an beim „kleinen Müll“ wie Kaugummis, Zigarettenkippen oder Essensverpackung, die in öffentliche Abfallbehälter geworfen werden oder mit nach Hause genommen werden sollten. Was nicht in die öffentlichen Papierkörbe gehört, sind größere Müllmengen, insbesondere Hausmüll. Derartige zweckwidrige Benutzung ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet. Das gilt auch für Hundekot, der nicht beseitigt wird.
Mehr als 56 Tonnen Abfälle wurden allein im Jahr 2023 im Unstrut-Hainich-Kreis illegal abgelagert. Dabei handelte es sich beispielsweise um Sperrmüll, asbesthaltige Baustoffe, Altreifen und Altholz. Ein zunehmendes Problem stellt zudem illegal entsorgter Hausmüll dar, der säckeweise an Feld- und Wirtschaftswegen abgeladen wird.
Um das Entstehen von wilden Mülldeponien zu verhindern, ist der zuständige Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wenn Sie illegale Abfallablagerungen entdecken, können Sie diese über das Meldeformular unter www.abfallwirtschaft-uhk.de/illegale_abfallablagerungen, per E-Mail an: illegale-abfaelle@abfallwirtschaft-uhk.de oder telefonisch unter 03601/40476 60 beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden.
Auch die Stadtverwaltung Mühlhausen gibt entsprechende Hinweise gern dorthin weiter; dafür können Sie gern den digitalen Mängelmelder nutzen, zu finden unter: https://maengelmelder.muehlhausen.de.