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Mitteilungsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 4/2025
Aktuelles aus dem Rathaus
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Aktuelles aus dem Rathaus

Haushaltssatzung der Stadt Mühlhausen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.Juli 2024 (GVBl. S. 277,288), hat der Stadtrat am 26.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

88.120.928,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

25.054.969,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf

17.751.335,00 €

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.400.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Höhe der Zuschüsse an die Ortsteile wird wie folgt festgesetzt:

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Mühlhausen, den 09.04.2025

gez. Dr. Bruns

Dr. Bruns

Oberbürgermeister  —  -Siegel-

nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden mit der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Stadt Mühlhausen/Thüringen vom 12.03.2025 wie folgt festgesetzt:

(a)

Grundsteuer für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

460 v.H.

(b)

Grundsteuer für Grundstücke

(Grundsteuer B)

450 v.H.

(c1)

Gewerbesteuer - für das Kalenderjahr 2025 -

435 v.H.

(c2)

Gewerbesteuer - ab dem Kalenderjahr 2026 -

420 v.H.

Abweichend hiervon wurden für den Ortsteil Eigenrieden der Stadt Mühlhausen/Thüringen für die Kalenderjahre 2025 und 2026 folgende Hebesätze festgesetzt:

(a)

Grundsteuer für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

400 v.H.

(b)

Grundsteuer für Grundstücke

(Grundsteuer B)

400 v.H.

(c)

Gewerbesteuer

395 v.H.

Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Schreiben vom 08.04.2025 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt und genehmigt.

Entsprechend § 57 Abs. 3 ThürKO wird der Haushaltsplan 2025 in der Zeit vom 10.04. - 09.05.2025 in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Fachbereich Finanzen, Zimmer D 205, Ratsstraße 25 während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung.

Mühlhausen, den 09.04.2025

gez. Dr. Bruns

Dr. Bruns

Oberbürgermeister