Das Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen erscheint seit März 2024 als elektronische Ausgabe, die von der Stadtverwaltung Mühlhausen herausgegeben wird. Es informiert Sie unter anderem über öffentliche Bekanntmachungen, Auslegungen und Ausschreibungen, Satzungen und deren Änderungen, Wahlbekanntmachungen und Einleitungen und Beschlüsse von Bebauungsplanverfahren/Flächennutzungsplanverfahren.
Die Ausgaben des Amtsblatts werden veröffentlicht unter www.muehlhausen.de/amtsblatt. Zudem können sie während der allgemeinen Sprechzeiten in der Stadtverwaltung eingesehen werden und sind kostenfrei als Ausdruck in der Poststelle des Rathauses, Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen erhältlich.
Zuletzt erschienen sind:
Amtsblatt Nummer 07/2025 am 18. März 2025 mit dem Inhalt:
| • | Einladung zur Sitzung des Stadtrates |
| • | Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Stadt Mühlhausen/Thüringen vom 12.03.2025 |
| • | Fälligkeitstermin Grundsteuer |
| • | Öffentliche Bekanntmachung Gewässerunterhaltungsverbande (GUV) Hörsel/Nesse: Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung |
| • | Information an Kunden Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“: Herausgabe eines Amtsblattes |
Amtsblatt Nummer 08/2025 am 09. April 2025 mit dem Inhalt:
| • | Einladung zur Sitzung des Behinderten- und Seniorenbeirats |
| • | Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft „Niedere Unstrut“ Bollstedt |
| • | Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Mühlhausen |
| • | Beschlüsse des Stadtrates zur Stadtratssitzung vom 26.03.2025 |
| • | Haushaltssatzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen für das Haushaltsjahr 2025 |
Darüber hinaus erscheinen einmal im Monat die „Mitteilungen der Stadt Mühlhausen“ in gedruckter Form. Hier Informieren wir Sie wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen und Aktivitäten in Mühlhausen und den Ortsteilen.
Hinweis zur Zustellung
Die gedruckten „Mitteilungen der Stadt Mühlhausen“ werden kostenlos an alle Haushalte im Stadtgebiet und den Ortsteilen verteilt. Eine Zustellung erfolgt jedoch NICHT, wenn ein Sperrvermerk „Bitte keine Werbung“ auf dem Briefkasten angebracht ist. Eine Reklamation der ausgebliebenen Zustellung ist in diesen Fällen nicht möglich.
Wer trotz Werbe-Sperrvermerk nicht auf die „Mitteilungen der Stadt Mühlhausen/Thüringen“ verzichten möchte, kann sich ein Exemplar entweder in der Stadtverwaltung (Ratsstraße 25 oder Bürgerbüro) abholen oder es als PDF-Datei herunterladen:
www.muehlhausen.de/amtsblatt