Nach dem Beschluss der Hebesatzsatzung durch den Mühlhäuser Stadtrat hat die Stadtverwaltung Ende März/Anfang April erstmals die Steuerbescheide zur Grundsteuer nach dem neuen geltenden Grundsteuerrecht versendet. Somit ist der erste Fälligkeitstermin für die Zahlung der Grundsteuer 2025 am 15.05.2025. Alle weiteren Fälligkeitstermine entnehmen Sie Ihrem Steuerbescheid.