Das Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen erscheint seit März 2024 als elektronische Ausgabe, die von der Stadtverwaltung Mühlhausen herausgegeben wird. Es informiert Sie unter anderem über öffentliche Bekanntmachungen, Auslegungen und Ausschreibungen, Satzungen und deren Änderungen, Wahlbekanntmachungen und Einleitungen und Beschlüsse von Bebauungsplanverfahren/Flächennutzungsplanverfahren.
Die Ausgaben des Amtsblatts werden veröffentlicht unter www.muehlhausen.de/amtsblatt. Zudem können sie während der allgemeinen Sprechzeiten in der Stadtverwaltung eingesehen werden und sind kostenfrei als Ausdruck in der Poststelle des Rathauses, Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen erhältlich.
Zuletzt erschienen sind:
| Amtsblatt Nummer 7 am 10. April 2024 mit dem Inhalt: | |
| • | Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung" |
| Amtsblatt Nummer 8 am 17. April 2024 mit dem Inhalt: | |
| • | Veröffentlichung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen |
| Amtsblatt Nummer 9 am 19. April 2024 mit dem Inhalt: | |
| • | Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen für das Haushaltsjahr 2024 |
| Amtsblatt Nummer 10 am 30. April 2024 mit dem Inhalt: | |
| • | Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mühlhausen am 26. Mai 2024 |
| • | Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin über die vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 23. April 2024 als gültig zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 |
Darüber hinaus erscheinen einmal im Monat die „Mitteilungen der Stadt Mühlhausen“ in gedruckter Form. Hier Informieren wir Sie wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen und Aktivitäten in Mühlhausen und den Ortsteilen.
Hinweis zur Zustellung
Die gedruckten „Mitteilungen der Stadt Mühlhausen“ werden kostenlos an alle Haushalte im Stadtgebiet und den Ortsteilen verteilt. Eine Zustellung erfolgt jedoch NICHT, wenn ein Sperrvermerk „Bitte keine Werbung“ auf dem Briefkasten angebracht ist. Eine Reklamation der ausgebliebenen Zustellung ist in diesen Fällen nicht möglich.
Wer trotz Werbe-Sperrvermerk nicht auf die „Mitteilungen der Stadt Mühlhausen/Thüringen“ verzichten möchte, kann sich ein Exemplar entweder in der Stadtverwaltung (Ratsstraße 25 oder Bürgerbüro) abholen oder es als PDF-Datei herunterladen: