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Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Veröffentlichung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen und seiner Ausschüsse

In der Sozialausschusssitzung am 04.05.2023 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse einstimmig gefasst:

Beschluss Drucksache Nr.: 698/2023

Förderung im Rahmen des Investitionsprogramms zur Intensivierung der Außendarstellung und überregionalen Vermarktung 2023

Der Sozialausschuss beschließt auf Grundlage der Richtlinie zum "Investitionsprogramm zur Intensivierung der Außendarstellung, der überregionalen Vermarktung und zur gezielten Förderung repräsentativer Veranstaltungen im Kultur- und Sportbereich" die Höhe der finanziellen Zuschüsse an die in den Anlagen aufgeführten Antragsteller.

Beschluss Drucksache Nr.: 701/2023

Finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Kultur,- und Sportvereinen sowie sozialen Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/Thür. für das Haushaltsjahr 2023

Der Sozialausschuss beschließt auf der Grundlage der Förderrichtlinie für Kultur-, Kunst- und Sportvereine sowie soziale Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen in Mühlhausen/ Thür. die Höhe der finanziellen Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2023 an die in den Anlagen 1, 3 und 6 aufgeführten Antragsteller.

In der Stadtratssitzung am 10.05.2023 wurden die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:

Beschluss Drucksache Nr.: 711/2023

Ein Dürer für Mühlhausen

Der Stadtrat beschließt die Errichtung des Dürer-Denkmals auf dem Kornmarkt. Durch die Stadt erfolgt eine Defizit-Finanzierung von maximal 100 T €.

Beschluss Drucksache Nr.: 694/2023

3. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung

Der Stadtrat beschließt die anliegende 3. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen.

Das Rechtsetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Beschluss Drucksache Nr.: 702/2023

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Großsolarthermieanlage nordwestlich der Stadtwerke sowie Änderung des FNP für diesen Bereich

Für die Flurstücke 82/3, 83/3, 83/2, 84 sowie für eine Teilfläche des Flurstückes 110/2 der Flur 16 wird das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 BauGB eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des Gebietes geht aus dem beiliegenden Übersichtsplan hervor. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern (§ 8 Abs. 3 BauGB). Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Großsolarthermieanlage zu schaffen.

Beschluss Drucksache Nr.: 705/2023

Abschluß eines langfristigen Vertrages zur Holzversorgung eines neuen Heizwerkes der Stadtwerke Mühlhausen GmbH

Die Stadtverwaltung schließt einen 10-Jahresvertrag zur Versorgung des geplanten Holzheizwerkes der Stadtwerke Mühlhausen mit Holz und Hackschnitzeln aus dem Mühlhäuser Stadtwald ab.

Beschluss Drucksache Nr.: 710/2023

Überplanmäßige Ausgabe für Zuschüsse an die Stadtwerke (Fernwärmenetz)

Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln in Höhe von 195.800 Euro in der Haushaltsstelle 2 6150011 985000 - Zuschüsse an Stadtwerke - für die Finanzierung des EFRE-Vorhabens Fernwärmeversorgung mit Großsolarthermieanlage / 2.BA.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt in Höhe von 156.635 Euro aus zusätzlich bewilligten Fördermitteln (HHSt. 2 6150011 361000) und 39.165 Euro aus den Mehreinnahmen in der HHSt. 1 9000000 061300 - Finanzielle Förderung von Gemeindezusammenschlüssen.

Beschluss Drucksache Nr.: 693/2023

Smart City Strategie

1.

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Smart City Strategie für die Stadt Mühlhausen, welche im Rahmen des Bundesförderprogrammes "Modellprojekte Smart Cities" (KfW Zuschuss 436) erarbeitete wurde, sowie die darin aufgeführten Maßnahmen.

2.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das vorliegende Strategiepapier innerhalb des Förderzeitraumes der Phase A (Strategiephase), spätestens jedoch bis zum 31.05.2023 beim Fördermittelgeber zur Prüfung und Freigabe der Maßnahmen einzureichen.

3.

Die Stadtverwaltung wird weiterhin beauftragt, die Maßnahmen nach Bestätigung der Förderfähigkeit im Rahmen der Phase B des Bundesförderprogrammes (Umsetzungsphase) umzusetzen.

Beschluss Drucksache Nr.: 690/2023

Feststellung der Jahresrechnung 2021

Die Jahresrechnung 2021 wird auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises vom 16.03.2023 nach § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung festgestellt.

Öffentliche Auslegung der festgestellten Jahresrechnung 2021

Entsprechend § 80 Abs. 4 ThürKO wird die festgestellte Jahresrechnung 2021 der Stadt Mühlhausen mit ihren Anlagen, der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit vom 21.06. - 06.07.2023 in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Fachbereich Finanzen, Zimmer D 205, Ratsstraße 25 während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2022.

gez. Dr. Bruns

- Siegel -

Oberbürgermeister

Beschluss Drucksache Nr.: 692/2023

Entlastung des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021

Der Oberbürgermeister und die Bürgermeisterin werden für das Haushaltsjahr 2021 auf Grundlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung entlastet.

Beschluss Drucksache Nr.: 691/2023

Schöffenvorschlagsliste 2024 - 2028

Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur Aufnahme der in der Anlage 2 benannten Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Mühlhausen/Thüringen für die Schöffenwahl der Amtsperiode 2024-2028. [Die Schöffenvorschlagsliste der Stadt Mühlhausen liegt vom 26.06.2023 bis 03.07.2023 - eine Woche lang - während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Obermarkt 21 aus.]

Beschluss Drucksache Nr.: 695/2023

1. Änderung der Geschäftsordnung

Die Beratungsfolge der Ausschusssitzungen wird in der Geschäftsordnung geändert.

Woche 2 vor der Stadtratssitzung Tagen die Fachausschüsse.

Woche 1 vor der Stadtratssitzung tagt der Hauptausschuss.

Namentliche Abstimmung

Ja-Stimmen: Hans-Jörg Adamaschek, Thomas Ahke, Volker Bade, Ines Goldmann, Marcel Hentrich, Elke Holzapfel, Andreas Lindner, Hagen Lindner, Karsten Lutze, Ronny Hermann Poppner, Roland Reichenbach, Jan Riemann, Dr. Olaf Schenk, Janett Scholl, Jörg Schreiber, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Michael Stollberg, Dr. Jörg Walter, Alexander Wettig

Nein-Stimmen: Jacqueline Althaus, Dr. Johannes Bruns, Micha Hofmann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Jörg Kubitzki, Michael Mieth, Clarissa Schmerbauch, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Oleg Shevchenko, Steffen Thormann,

Enthaltungen: Melanie Pallasch

Beschluss Drucksache Nr.: 704/2023

Dezernent

Der Stadtrat von Mühlhausen/Thüringen ändert die Hauptsatzung im § 9 zum 01.01.2024 und schafft die Stelle des 2. Beigeordneten. Dazu wird die Hauptsatzung gemäß Anlage geändert.

Namentliche Abstimmung:

Ja-Stimmen: Hans-Jörg Adamaschek, Thomas Ahke, Volker Bade, Ines Goldmann, Marcel Hentrich, Elk Holzapfel, Andreas Lindner, Hagen Lindner, Karsten Lutze, Ronny Hermann Poppner, Jan Riemann, Dr. Olaf Schenk, Janett Scholl, Jörg Schreiber, Dr. Uwe Michael Schuchard, Uwe Seeber, Dr. Stefan Sippel, Michael Stollberg, Dr. Jörg Walter, Alexander Wettig,

Nein-Stimmen: Jacqueline Althaus, Dr. Johannes Bruns, Micha Hofmann, Dr. Kay-Uwe Jagemann, Jörg Kubitzki, Michael Mieth, Melanie Pallasch, Clarissa Schmerbauch, Kathrin Seyfert, René Seyfert, Oleg Shevchenko, Steffen Thormann,

Enthaltungen: Roland Reichenbach

Das Rechtsetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Beschluss Drucksache Nr.: 697/2023

1. Überarbeitung B-Pläne

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung die bestehenden B-Pläne auf Aktualität zu überprüfen und alle B-Pläne, welche älter als 15 Jahre sind bei Bedarf zu überarbeiten.

Beschluss Drucksache Nr.: 708/2023

Finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Weiterbetriebes des Familienzentrums am Forstberg

Der Stadtrat beschließt, das Familienzentrum am Forstberg zur Sicherstellung des Weiterbetriebes finanziell mit einem Betrag in Höhe von 14.000 € für das Jahr 2023 zu unterstützen. Mit dem Träger wird eine Vereinbarung zur finanziellen Unterstützung durch die Stadt Mühlhausen für einen Zeitraum von vorerst 4 Jahren abgeschlossen. Hierin sind verbindliche und jährliche zu überprüfende inhaltliche Ziele festzuschreiben.

Beschluss Drucksache Nr.: 709/2023

Erhöhung der Sicherheit im Stadtgebiet

Die Stadtverwaltung wird beauftragt umgehend für mehr Beleuchtung im sicherheitsrelevanten Stadtgebiet zu sorgen. Dabei sind vorhandene Beleuchtungsmittel zu nutzen, energetisch umzurüsten, ggf. soweit möglich mit Bewegungssensoren zu versehen und in der Zeit der vollständigen Dunkelheit bis zum Tageslicht einzuschalten.

gez. Dr. Bruns

Dr. Bruns

Oberbürgermeister

Auflegung der Schöffen-Vorschlagsliste

Die Vorschlagsliste der Schöffen der Stadt Mühlhausen/Thüringen liegt von Montag, den 26. Juni bis Montag, den 03. Juli 2023 während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Obermarkt 21, eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auf. Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, also vom 03. Juli 2023 an, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden,

  1. dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften,
  2. dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach den §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.

Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) haben folgenden Wortlaut:

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 19.12.2022 I 2606

§ 32 [Unfähigkeit zum Schöffenamt]

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:

1.

Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;

2.

Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

§ 33 [Nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen]

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:

1.

Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;

2.

Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;

3.

Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;

4.

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;

5.

Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;

6.

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

§ 34 [Weitere nicht zu berufende Personen]

(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:

1.

der Bundespräsident;

2.

die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;

3.

Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;

4.

Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;

5.

gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;

6.

Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

(2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen.

Mühlhausen, den 11.05.2023

gez. Bedranowsky

Stadtrechtsoberrat

Veröffentlichung einer Eilentscheidung des Oberbürgermeisters

Wie bereits auf der Homepage www.muehlhausen.de amtlich bekanntgemacht: Am 08.06.2023 hat der Oberbürgermeister folgende Eilentscheidung getroffen: In der Haushaltsstelle 13440000574500 Projektarbeit „Zukunftspaket“ genehmigte ich die beantragten Mittel in Höhe von 35.180 €. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgte in gleicher Höhe aus - Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in der Haushaltsstelle 13440000170100 Projektförderung vom Bund „Zukunftspaket“.

gez. Dr. Bruns

Dr. Bruns

Oberbürgermeister