Die Stadt Mühlhausen/Thüringen bietet auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Baugrundstücke zum Verkauf an:
| - | Grundstücksbreite ca. 23,5 m, Grundstückstiefe ca. 21,5 m. |
| - | Das Grundstück ist mit einem freistehenden, maximal 1½-geschossigen Einzelhaus bebaubar. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 32° - 43° vorgegeben. |
| - | Die Erschließungsmedien Schmutzwasserkanal, Trinkwasser, Strom und Gas liegen in der Straße an. Alle im Zusammenhang mit der Erschließung ggf. noch anfallenden Baukostenzuschüsse trägt der Erwerber. |
| - | Der jeweilige Verkehrswert wurde auf der Grundlage des aktuellen Bodenrichtwertes von 70,- €/m² ermittelt. |
| - | Grundstücksbreite ca. 36 m, Grundstückstiefe zwischen 12 m und 28 m. |
| - | Das Grundstück ist mit einem freistehenden Einzelhaus mit maximal zwei Geschossen (bei zwei Geschossen mit einem flach geneigten Dach) bebaubar. |
| - | Die Erschließungsmedien Schmutzwasserkanal, Trinkwasser, Strom und Gas liegen in der Straße an. Alle im Zusammenhang mit der Erschließung ggf. noch anfallenden Baukostenzuschüsse trägt der Erwerber. |
| - | Der jeweilige Verkehrswert wurde auf der Grundlage des aktuellen Bodenrichtwertes von 55,- €/m² ermittelt. |
Die Veräußerung der Grundstücke ist an eine Bauverpflichtung gebunden. Danach ist der jeweilige Erwerber verpflichtet, das jeweilige Baugrundstück innerhalb von drei Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen. Die Bauverpflichtung wird mit einem Wiederkaufsrecht für die Stadt grundbuchlich gesichert. Erwerbsanträge richten Sie bitte schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot zur Grundstücksausschreibung – Nicht öffnen!“ bis zum 31. August 2024 an die Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen, Fachbereich Gebäude- und Grundstücksverwaltung, Fachdienst Liegenschaften, Postfach 1243, 99962 Mühlhausen/Thüringen. Sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Interessenten zu verkaufen. Über den Verkauf des jeweiligen Grundstückes entscheidet das zuständige Gremium der Stadt. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden. Die Stadt Mühlhausen/Thüringen ist in ihrer Entscheidung über die Erteilung eines Zuschlages frei.
Wegen weiteren Auskünften wenden sich Interessenten an den Fachdienstleiter Liegenschaften, Herrn Schadeberg, Telefon 03601/452239.