Das Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen erscheint seit März 2024 als elektronische Ausgabe, die von der Stadtverwaltung Mühlhausen herausgegeben wird. Es informiert Sie unter anderem über öffentliche Bekanntmachungen, Auslegungen und Ausschreibungen, Satzungen und deren Änderungen, Wahlbekanntmachungen und Einleitungen und Beschlüsse von Bebauungsplanverfahren/Flächennutzungsplanverfahren.
Die Ausgaben des Amtsblatts werden veröffentlicht unter www.muehlhausen.de/amtsblatt. Zudem können sie während der allgemeinen Sprechzeiten in der Stadtverwaltung eingesehen werden und sind kostenfrei als Ausdruck in der Poststelle des Rathauses, Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen erhältlich.
Zuletzt erschienen sind:
| Amtsblatt Nummer 13/2025 am 2. Juni 2025 mit dem Inhalt: | |
| • | Amtliche Bekanntmachung der in der Sozialausschusssitzung am 30.04.2025 gefassten Beschlüsse |
| • | Amtliche Bekanntmachung der in der Hauptausschusssitzung am 07.05.2025 gefassten Beschlüsse |
| • | Amtliche Bekanntmachung der in der Sozialausschusssitzung am 14.05.2025 gefassten Beschlüsse |
| • | Amtliche Bekanntmachung der in der Stadtratssitzung am 14.05.2025 gefassten Beschlüsse |
| • | Einladung der Jagdgenossenschaft Seebach |
| • | Einladung der Jagdgenossenschaft Grabe |
| • | Einladung zur Sitzung des Sozialausschusses am 05.06.2025 |
| Amtsblatt Nummer 14/2025 am 4. Juni 2025 mit dem Inhalt: | |
| • | Einladung zur Sitzung des Hauptausschusses am 11.06.2025 |
| Amtsblatt Nummer 15/2025 am 10. Juni 2025 mit dem Inhalt: | |
| • | Einladung zur Sitzung des Stadtrates am 18.06.2025 |
Darüber hinaus erscheinen einmal im Monat die „Mitteilungen der Stadt Mühlhausen“ in gedruckter Form. Hier Informieren wir Sie wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen und Aktivitäten in Mühlhausen und den Ortsteilen.
Hinweis zur Zustellung
Die gedruckten „Mitteilungen der Stadt Mühlhausen“ werden kostenlos an alle Haushalte im Stadtgebiet und den Ortsteilen verteilt. Eine Zustellung erfolgt jedoch NICHT, wenn ein Sperrvermerk „Bitte keine Werbung“ auf dem Briefkasten angebracht ist. Eine Reklamation der ausgebliebenen Zustellung ist in diesen Fällen nicht möglich.
Wer trotz Werbe-Sperrvermerk nicht auf die „Mitteilungen der Stadt Mühlhausen/Thüringen“ verzichten möchte, kann sich ein Exemplar entweder in der Stadtverwaltung (Ratsstraße 25 oder Bürgerbüro) abholen oder es als PDF-Datei herunterladen:
www.muehlhausen.de/amtsblatt