Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 10.05.2023 folgende Satzung beschlossen:
Änderung der Hauptsatzung
§ 9 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 9
Oberbürgermeister, Beigeordnete
| (1) | Der Oberbürgermeister wird in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar von den Bürgern gewählt. Der Oberbürgermeister leitet die Stadtverwaltung und bestimmt die Geschäftsverteilung. Er vollzieht die Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse. |
| (2) | Der Stadtrat wählt zwei hauptamtliche Beigeordnete. |
| (3) | Der erste Beigeordnete führt die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“. |
| (4) | Ist der Bürgermeister an der Vertretung des Oberbürgermeisters verhindert, so wird die Vertretung durch den zweiten Beigeordneten wahrgenommen.“ |
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Mühlhausen, den 01.07.2023
gez. Dr. Bruns
Dr. Bruns — Siegel
Oberbürgermeister
Die Eingangsbestätigung der Kommunalaufsicht wurde mit Schreiben vom 15.06.2023 erteilt.