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Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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3. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen vom 13.06.2023

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), und der §§ 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) sowie des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) in der Fassung vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) zuletzt geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 769) hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/ Thüringen in seiner Sitzung am 10.05.2023 die folgende 3. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen beschlossen:

Artikel 1

Das Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Mühlhausen wird wie folgt geändert:

1. Teil A- Allgemeine Verwaltungskosten - I. Gebühren wird wie folgt geändert:

a)

Punkt 2 erhält folgende Fassung:

„2. Auskünfte, Akteneinsicht

a)

Schriftliche und mündliche Auskünfte aus amtlichen Unterlagen mit Ausnahme einfacher schriftlicher und mündlicher Auskünfte nach Zeitaufwand (Nr. A I.4)

b)

Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Bücher, Datenträger usw. außerhalb eines anhängigen Verfahrens je Akte, Kartei, Buch, Datenträger usw. (ohne dauernde Beaufsichtigung) — 4,50 €

 — mindestens 9,00 €

c)

Wenn ein Beschäftigter die Einsichtnahme dauern beaufsichtigen muss nach Zeitaufwand (Nr. A I.4)

d)

Zuschlag zu Nr. 2a) und 2 b) bei weggelegten Akten, Karteien, Büchern, Datenträgern usw.  —  4,50 €

e)

Zuschlag zu Nr. 2b) für die Versendung von Akten. Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten.  —  je Sendung 15,00 €“

b)

Punkt 3 a – c erhält folgende Fassung:

„3 a) Beglaubigungen von Unterschriften 9,00 €

b)

Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien, usw., die die Behörde selbst hergestellt hat, je Urkunde  —  4,50 €

- in anderen Fällen, je Seite  —  0,90 €

 —  mindestens 9,00 €

c)

Bestätigung der Echtheit einer in amtlicher oder öffentlicher Funktion geleisteten Unterschrift auf einer deutschen Urkunde zwecks Legalisation  —  je Urkunde 22,00 €“

c)

Punkt 4 a - c erhält folgende Fassung:

„a)

Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Tarifbeschäftigte  —  21,50 €

b)

Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Tarifbeschäftigte  —  18,00 €

c)

übrige Beschäftigte  —  14,00 €“

2. Teil A- Allgemeine Verwaltungskosten - II. Auslagen Punkt 1 a erhält folgende Fassung:

„1

a) Maschinengeschriebene Ausfertigungen oder Abschriften aus Akten, öffentlichen Verhandlungen, amtlich geführten Büchern, Statistiken, Rechnungen u.a. für jede angefangene Seite A4  —  7,50 €“

3. Teil B- Besondere Verwaltungskosten Punkt 3 erhält folgende Fassung:

„3. Stadtplanung/Stadtsanierung

a)

Ausstellen eines Zeugnisses über Nichtbestehen bzw. Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts je Grundstückskaufvertrag  —  30,00 €

b)

Erteilung einer Bescheinigung gemäß §§ 7 h, 10 f, 11 a und 52 Abs.21 Satz 6 Einkommenssteuergesetz (EstG)  —  40,00 € “

4. Teil B – Besondere Verwaltungskosten werden nach Punkt 6 die Punkte 7 und 8 angefügt:

„7. Stadtwappen – Gebühr für die Genehmigung der Verwendung

a)

für kommerzielle Zwecke  —  100,00 €

b)

für überregionale Vereine und Verbände  —  50,00 €

c)

für regionale Vereine und Verbände  —  25,00 €

d)

für örtliche Vereine und Verbände  —  10,00 €

8. Stadtlogo

Gebühr für die Genehmigung der Verwendung für kommerzielle Zwecke  —  25,00 €“

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Mühlhausen, den 13.06.2023

gez. Bruns

Dr. Bruns  —  -Siegel-

Oberbürgermeister

Die Satzung wurde mit Eingangsbestätigung vom 01.06.2023 durch die Kommunalaufsicht zur öffentlichen Bekanntmachung freigegeben.