Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 05.07.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 29 b und der Entwurf der Begründung sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vom
31. Juli 2023 bis 01. September 2023 (einschließlich)
im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
| montags | von 9 - 12 Uhr |
| dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
| mittwochs | von 9 - 12 Uhr |
| donnerstags | von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr |
| freitags | von 9 - 12 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des FNP unberücksichtigt bleiben.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Neben dem Entwurf der Änderung des FNP sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
| Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 29 b (als Bestandteil der Begründung zur Änderung des FNP) | Bodenschutz, Immissionsschutz, Artenschutz, Oberflächen-/Grundwasser, Mikroklima, Landschaftsbild, menschliche Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen |
| Artenschutzrechtliche Untersuchung zum VEP-34 (Anlage des Umweltberichtes) | Prüfung Betroffenheit europäisch geschützte Pflanzen und Tiere |
| Artenschutzrechtliche Untersuchung als Bestandteil des Umweltberichtes | Prüfung der Betroffenheit europäisch geschützter Arten durch das Planvorhaben (Feldhamster) |
| Hydrogeologisches Gutachten (Anlage des Umweltberichtes) | Untersuchung der hydrogeologischen Verhältnisse inkl. Versickerungsfähigkeit des Bodens |
| 5 Stellungnahmen mit Umweltbezug von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Flächenverbrauch, nachhaltige Siedlungsentwicklung, Bodenschutz Naturschutz, Artenschutz, Grundwasserschutz, Denkmalschutz |
| Stellungnahme aus Öffentlichkeitsbeteiligung (Verband) | Flächenverbrauch, Grundwasserschutz |
Hinweise:
Die Belange des Umweltschutzes werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 29 b detailliert untersucht, bewertet und dargelegt. Da sich der Änderungsbereich des FNP komplett im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 29 b befindet, wird für die FNP-Änderung kein separater Umweltbericht erarbeitet – der Umweltbericht zum B-Plan Nr. 29 b ist gleichzeitig der Umweltbericht zur Änderung des FNP.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Entwurf der Änderung des FNP, die Begründung sowie die in der Tabelle aufgeführten Stellungnahmen mit Umweltbezug, Gutachten etc. in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlhausen veröffentlicht: www.muehlhausen.de/oeffentliche-Auslegung
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden (stadtentwicklung-bauordnung@muehlhausen.de).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mühlhausen, den 06.07.2023
Dr. Bruns — Siegel
Oberbürgermeister