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Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Auslegung

des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung" gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 05.07.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung", der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht, bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie Gutachten liegen vom

31. Juli 2023 bis 01. September 2023 (einschließlich)

im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten

montags

von 9 - 12 Uhr

dienstags

von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr

mittwochs

von 9 - 12 Uhr

donnerstags

von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr

freitags

von 9 - 12 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Industriegebietes Schadeberg“ und die Ausweisung eines Sondergebietes "Sonnenenergie und Erdwärme" geschaffen werden.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich des Umweltberichtes mit integriertem Grünordnungsplan entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Art der vorhandenen Information

Thematischer Bezug

5 Stellungnahmen mit Umweltbezug von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Eingriff/Ausgleich, Wasserschutz insbes. Grundwasser, Bodenschutz, Artenschutz, Denkmalschutz, Flächenverbrauch

Stellungnahme

Öffentlichkeitsbeteiligung (Verband)

Flächenverbrauch, Grundwasserschutz

Artenschutzrechtliche Untersuchung als Bestandteil des Umweltberichtes

Prüfung der Betroffenheit europäisch geschützter Arten durch das Planvorhaben (Feldhamster)

Hydrogeologisches Gutachten (Anlage des Umweltberichtes)

Untersuchung der hydrogeologischen Verhältnisse inkl. Versickerungsfähigkeit des Bodens

Artenschutzrechtliche Untersuchung zum

VEP-34 (Anlage des Umweltberichtes)

Prüfung Betroffenheit europäisch geschützte Pflanzen und Tiere

Innergemeindliche Abstimmung mit Klimaschutzbeauftragten

Handlungsempfehlungen Minderung der Folgen des Klimawandels

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Menschen, Arten/Biotope, Fläche/Boden, Wasser, die Landschaft sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung dazu mit dem Umweltbericht, die Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie das hydrogeologische Gutachten und der Artenschutzbeitrag in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlhausen veröffentlicht: www.muehlhausen.de/oeffentliche-Auslegung

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden (stadtentwicklung-bauordnung@muehlhausen.de).

Mühlhausen, den 06.07.2023

Dr. Bruns  —  Siegel

Oberbürgermeister