Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in der Sitzung am 05.07.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 b "Industriegebiet Auf dem Schadeberg, 2. Erweiterung", der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht, bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie Gutachten liegen vom
31. Juli 2023 bis 01. September 2023 (einschließlich)
im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten
| montags | von 9 - 12 Uhr |
| dienstags | von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr |
| mittwochs | von 9 - 12 Uhr |
| donnerstags | von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr |
| freitags | von 9 - 12 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Industriegebietes „Schadeberg“ und die Ausweisung eines Sondergebietes "Sonnenenergie und Erdwärme" geschaffen werden.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich des Umweltberichtes mit integriertem Grünordnungsplan entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
| 5 Stellungnahmen mit Umweltbezug von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Eingriff/Ausgleich, Wasserschutz insbes. Grundwasser, Bodenschutz, Artenschutz, Denkmalschutz, Flächenverbrauch |
| Stellungnahme Öffentlichkeitsbeteiligung (Verband) | Flächenverbrauch, Grundwasserschutz |
| Artenschutzrechtliche Untersuchung als Bestandteil des Umweltberichtes | Prüfung der Betroffenheit europäisch geschützter Arten durch das Planvorhaben (Feldhamster) |
| Hydrogeologisches Gutachten (Anlage des Umweltberichtes) | Untersuchung der hydrogeologischen Verhältnisse inkl. Versickerungsfähigkeit des Bodens |
| Artenschutzrechtliche Untersuchung zum VEP-34 (Anlage des Umweltberichtes) | Prüfung Betroffenheit europäisch geschützte Pflanzen und Tiere |
| Innergemeindliche Abstimmung mit Klimaschutzbeauftragten | Handlungsempfehlungen Minderung der Folgen des Klimawandels |
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung dazu mit dem Umweltbericht, die Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie das hydrogeologische Gutachten und der Artenschutzbeitrag in dem oben genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlhausen veröffentlicht: www.muehlhausen.de/oeffentliche-Auslegung
Hinweise:
Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden (stadtentwicklung-bauordnung@muehlhausen.de).
Mühlhausen, den 06.07.2023
Dr. Bruns — Siegel
Oberbürgermeister