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Mitteilungsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 7/2024
Aktuelles aus dem Rathaus
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Aktuelles aus dem Rathaus

1. Straßenbezeichnung

Einziehung Parkplatz/Stellflächen "Langensalzaer Landstraße", östlich des Hufelandklinikums (Flur 59, Flurstücke 132/11 und 132/12)

2. Ankündigung

2.1 Die unter 1. bezeichnete bestehende Straße/öffentliche Verkehrsfläche soll eingezogen werden.

3. Wirksamwerden der Verfügung

Erfolgt bei Ein-/Teileinziehung nach § 8 Abs. 1 ThürStrG am 01.11.2024.

4. Sonstiges

4.1 Einziehung

Die öffentlichen Stellplätze (Parkplatz) auf dem Grundstück Flur 59, Flurstück 132/11 und 132/12, Gemarkung Mühlhausen befinden sich östlich des Hufelandklinikums, außerhalb des Straßenkörpers, in der nördliche Freifläche der Straße “Langensalzaer Landstraße“. Bis dato werden v. g. Stellflächen vorrangig durch die Bewohner der angrenzenden mehrgeschossigen Wohnbebauung (Langensalzaer Landstraße 5/7, 9/11 sowie 13, 13a und 13b) genutzt, wobei bislang auch Fremdparker diese Stellflächen in Anspruch nehmen dürfen.

Ein gesteigertes öffentliches Interesse an der Erhaltung der vorhandenen Stellflächen, zur Aufnahme des öffentlichen ruhenden Verkehrs, besteht nicht, da das Quell- und Zielverkehr erzeugende Hufelandklinikum über eine ausreichend Anzahl öffentlich zugänglicher und für das Personal zweckbestimmter Stellflächen verfügt.

Da die Stadt Mühlhausen, entlang der Langensalzaer Landstraße (B247, später B249) den Radweglückenschluss zum Ortsteil Höngeda realisieren möchte, wird dem Eigentümer der angrenzenden Wohnbebauung „Langensalzaer Landstraße 5/7, 9/11 sowie 13, 13a und 13b“, im Gegenzug für einen erforderlichen Grunderwerb der Stadt, die im Tenor benannte Fläche (bislang öffentliche Parkstellflächen) zur Sicherung seines Stellplatzbedarfs, mittels Grunddienstbarkeit für ein Stellplatzrecht, zur Verfügung gestellt. Somit wird zum einen der im öffentlichen Interesse stehende Radwegbau, sowie der wohnraumbedingte Stellplatzbedarf der angrenzenden privatwirtschaftlich vermarkteten Wohnbebauung, zielgruppengebunden ermöglicht (keine Fremdparker).

4.2 Die Verfügung nach Nr. 2 kann eingesehen werden bei der

Stadtverwaltung Mühlhausen

- Fachbereich 8, Grün- und Verkehrsflächen -

99974 Mühlhausen, Neue Straße 10

Zimmer 204

Montag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Rechtsbehelfsbelehrung *):

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der verfügenden Behörde oder beim Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises -Kommunalaufsicht- 99974 Mühlhausen, Lindenhof 1, eingelegt werden.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist eingegangen ist.

*) Gilt nur für die Bekanntmachung der Verfügung.

Mühlhausen/Thüringen, 30.06.2024

gez. Bruns

Dr. Bruns

Oberbürgermeister  —  -Siegel-