Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Bürgerbeteiligung) möchte die Stadtverwaltung alle Interessierten am
| Donnerstag, dem 1. August 2024, |
um 17:30 Uhr in den Besprechungsraum Hainich
(Erdgeschoss des Gebäudes A)
der Stadtwerke Mühlhausen GmbH,
Windeberger Landstraße 73
zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie über deren voraussichtliche Auswirkungen recht herzlich einladen. In dieser Veranstaltung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat in seiner Sitzung am 10.05.2023 beschlossen, die Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Bereich nordwestlich der Stadtwerke und zur Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich einzuleiten. Durch die Bauleitplanungen sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Großsolarthermieanlage geschaffen werden.
In der Zwischenzeit verfolgen die Stadtwerke das Konzept einer Doppelnutzung von Solarthermie und Geothermie. Weiterhin soll der Bereich für diese Nutzung nach Norden erweitert werden. Auf Grund dieser nicht unerheblichen Änderungen hat sich die Stadt entschlossen, eine erneute (frühzeitige) Beteiligung durchzuführen.
Bereits vorliegende Unterlagen können bis zum 05.08.2024 während der Sprechzeiten im Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 eingesehen werden. Auch während dieser Zeit ist die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich sind die Unterlagen in diesem Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt zu finden:
https://www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/
Die räumliche Abgrenzung des Planungsbereiches geht aus dem abgebildeten Luftbild hervor.
gez. Bruns
Dr. Bruns
Oberbürgermeister