Die vom Stadtrat am 22.05.2024 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 20.06.2024, Aktenzeichen 5090-340-4621/3541-3-102061/2024, nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen wirksam.
Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung, den Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
| montags | von 9.00 - 12.00 Uhr |
| dienstags | von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr |
| donnerstags | von 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
| freitags | von 9.00 - 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03601/452 341).
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan/Luftbild dargestellt.
Ergänzend werden die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung in das Internet (Homepage der Stadt Mühlhausen eingestellt (§ 6 a Abs. 2 BauGB).
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Mühlhausen, den 03.07.2024
Dr. Bruns — Siegel
Oberbürgermeister