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Mitteilungsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 7/2024
Aktuelles aus dem Rathaus
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Aktuelles aus dem Rathaus

Entwurf Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beeinträchtigung der Menschen durch Lärm stellt seit Jahren ein Problem dar. Umgebungslärm schränkt die Lebensqualität ein. Wie in vielen anderen Städten stellt auch in Mühlhausen der Straßenverkehr die größte Lärmbelastung im Wohnumfeld dar. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union (EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG) müssen die von Lärm betroffenen Städte und Gemeinden eine Lärmaktionsplanung betreiben.

Die Stadt Mühlhausen verfügt über einen Lärmaktionsplan. Dieser enthält Maßnahmen, die der Lärmminderung dienen sollen. Der Lärmaktionsplan Mühlhausen (Stand März 2019) ist auf der Homepage der Stadt unter dem folgenden Link zu finden: www.muehlhausen.de/staedtebauliche-konzepte/

Gemäß der Umgebungslärmrichtlinie müssen die Lärmaktionspläne regelmäßig überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Die hier vorliegende Fortschreibung des Lärmaktionsplanes dient diesem Zweck. Insbesondere werden die Maßnahmen zur Lärmminderung betrachtet und auch ergänzt. Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Mühlhausen 2024 ist unter dem Link www.muehlhausen.de/oeffentliche-auslegungen/ einsehbar.

Hinweise und Stellungnahmen zu dem Entwurf können von jedermann im Zeitraum vom 08.07.2024 bis zum 04.08.2024 abgegeben werden:

Mühlhausen, den 03.07.2024

gez. Reimann

Reimann

Fachbereichsleiter

FB 7 Stadtentwicklung und Bauordnung