Der Stadtrat der Stadt Mühlhausen hat in seiner Sitzung vom 18. Juni 2025 die Einführung einer Beherbergungssteuer zum 1. August 2025 beschlossen. Diese Abgabe - auch bekannt als Tourismusabgabe, Kulturförderabgabe, Bettensteuer oder City Tax - wird von Gästen für entgeltliche Übernachtungen in einer Stadt erhoben. Viele Städte und Gemeinden setzen sie bereits seit Jahren ein, um touristische und kulturelle Angebote zu fördern.
Die Beherbergungssteuer wird von den Übernachtungsgästen entrichtet und beträgt in Mühlhausen:
Sie wird maximal für 14 aufeinanderfolgende Übernachtungen im gleichen Beherbergungsbetrieb pro Kalenderjahr erhoben.
Die Beherbergungsbetriebe selbst tragen keinen finanziellen Nachteil, da die Steuer vom Gast zu zahlen ist. Allerdings sind die Betreiber als sogenannte Haftungsschuldner verpflichtet, die eingenommene Steuer korrekt zu erfassen, an die Stadt abzuführen und zu dokumentieren. Für diesen Zweck stellt die Stadt einfache und klar strukturierte Vordrucke zur Verfügung, sodass sich der Verwaltungsaufwand für die Betriebe in Grenzen hält.
Ausnahmen von der Steuerpflicht sind in § 5 der Satzung geregelt, z. B. für Minderjährige oder Personen, die aus zwingenden medizinischen Gründen übernachten müssen.
Mit den Einnahmen aus der Beherbergungssteuer sollen zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, um Mühlhausen auch in Zukunft als lebendige, attraktive und kulturell reiche Stadt für Gäste zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dazu zählen unter anderem:
Die Beherbergungssteuersatzung sowie die notwendigen Formulare zur Anmeldung und Erklärung stehen auf der Homepage der Stadt Mühlhausen zur Verfügung:
www.muehlhausen.de/downloads sowie unter www.muehlhausen.de/fragen-antworten
Für Fragen steht die Steuerstelle der Stadt Mühlhausen gern zur Verfügung: Ratsstraße 21, 99974 Mühlhausen während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung und unter steuerstelle@muehlhausen.de.