Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren sowie möglicherweise Säumniszuschläge zu vermeiden, möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass am 15. August der nächste Fälligkeitstermin im Jahr 2025 für die Zahlung von Steuern und Abgaben ist.
Sollten Sie der Stadtkasse bereits ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die offene Forderung zum 15.08.2025 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, das SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) auszufüllen und der Stadtkasse zuzusenden.
Dieses Formular finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Mühlhausen: www.muehlhausen.de/downloads. Darüber hinaus können Sie neben der Bareinzahlung zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Brotlaube) auch die Möglichkeit der Überweisung nutzen. Für Zahlungen an die Stadt stehen folgende Konten zur Verfügung:
Bankverbindungen:
Gläubiger-ID: DE08 MHL 0 0000 0758 73
| Sparkasse Unstrut-Hainich | |
| IBAN | DE67 8205 6060 0511 0094 70 |
| VR Bank Westthür. e. G. | |
| IBAN | DE87 8206 4038 0001 0700 10 |
| Deutsche Bank | |
| IBAN | DE26 8207 0000 0602 1877 00 |
Der nächste Steuertermin ist der 15. November 2025.