Titel Logo
Mitteilungsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 7/2025
Aktuelles aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aktuelles aus dem Rathaus

Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 18.06.2025 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans, der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht sowie bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug werden vom

31.07.2025 bis 05.09.2025 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten

montags

von 9 - 12 Uhr

dienstags

von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr

mittwochs

von 9 - 12 Uhr

donnerstags

von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr

freitags

von 9 - 12 Uhr

sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten

montags bis donnerstags

von 8 - 15:30 Uhr

freitags

von 8 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnung@muehlhausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Der Änderungsbereich besitzt eine Größe von etwa 3,4 Hektar und wird begrenzt durch:

im Süden:

ehemalige Deponie;

im Osten:

Gartenflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen;

im Westen:

landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker);

im Norden:

landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker).

Der Änderungsbereich ist in dem abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.

Durch die Änderung des FNP sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sondergebietes „Großsolarthermieanlage inklusive Geothermie“ für den Betrieb einer Solarthermie-Freiflächenanlage sowie einer Flächen-Geothermieanlage in der Gemarkung Mühlhausen, Flur 16 geschaffen werden.

Neben dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Hinweise:

Im Zuge der parallel durchgeführten Entwurfserarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für diesen Bereich erfolgten eine artenschutzrechtliche Beurteilung, die Erstellung eines Fauna-Berichts sowie eines Grünordnungsplans. Die Unterlagen sind in den Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan integriert und stehen ebenfalls zur Verfügung. Weiterhin wurde eine schalltechnische Untersuchung auf Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplans durchgeführt. Ein hydrogeologisches Gutachten liegt ebenfalls vor.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft. Diese sind im Umweltbericht dargelegt.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mühlhausen, den 01.07.2025

gez. Riemann

Dr. Bruns  —  Siegel

Oberbürgermeister