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Mitteilungsblatt der Stadt Mühlhausen Thüringen
Ausgabe 7/2025
Aktuelles aus dem Rathaus
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Aktuelles aus dem Rathaus

Der vom Stadtrat der Stadt Mühlhausen in öffentlicher Sitzung am 18.06.2025 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-38 "Solarthermie und Geothermie nordwestlich der Stadtwerke", der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht, bereits vorliegende wesentliche Stellungnahmen mit Umweltbezug sowie Gutachten werden vom

31.07.2025 bis 05.09.2025 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Mühlhausen unter www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/amtliche-bekanntgaben/oeffentliche-auslegungen/ veröffentlicht und zusätzlich im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Mühlhausen, Neue Straße 10, im 1. Obergeschoss (Treppenhausflur) während folgender Zeiten

montags

von 9 - 12 Uhr

dienstags

von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr

mittwochs

von 9 - 12 Uhr

donnerstags

von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr

freitags

von 9 - 12 Uhr

sowie in der Stadt-Werkstatt, Steinweg 4 (barrierefrei) während folgender Zeiten

montags bis donnerstags

von 8 - 15:30 Uhr

freitags

von 8 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Telefonnummer: 03601/452 341). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen unter stadtentwicklung-bauordnung@muehlhausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der Postanschrift (Ratsstraße 25) sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Der abgegrenzte Geltungsbereich besitzt eine Größe von etwa 34.560 m² und umfasst die Flurstücke 109/6 tlw., 82/2; 82/3; 83/3;83/2; 84; 85; 86; 87; 88; 110/2 tlw. der Flur 16 der Gemarkung Mühlhausen.

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:

im Süden:

ehemalige Deponie;

im Osten:

Gartenflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen;

im Westen:

landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker);

im Norden:

landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die externe Maßnahmenfläche (zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) sind in den abgebildeten Übersichtsplänen dargestellt.

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sondergebietes „Großsolarthermieanlage inklusive Geothermie“ für den Betrieb einer Solarthermie-Freiflächenanlage sowie einer Flächen-Geothermieanlage in der Gemarkung Mühlhausen, Flur 16, geschaffen werden.

Neben dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft. Diese sind im Umweltbericht dargelegt.

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Mühlhausen, den 01.07.2025

i.V. Riemann

Dr. Bruns  —  Siegel

Oberbürgermeister